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   VGH Hessen, 21.07.1997 - 13 TG 4776/96   

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https://dejure.org/1997,5305
VGH Hessen, 21.07.1997 - 13 TG 4776/96 (https://dejure.org/1997,5305)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.07.1997 - 13 TG 4776/96 (https://dejure.org/1997,5305)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 13 TG 4776/96 (https://dejure.org/1997,5305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 1 AuslG, § 18 Abs 1 AuslG
    Aufenthaltsgenehmigung: eheliche Lebensgemeinschaft - Trennung während einer Inhaftierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 75 (Ls.)
  • FamRZ 1998, 616
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Karlsruhe, 10.02.2010 - 1 K 676/09

    Zur Frage des Erlöschens eines Aufenthaltstitels bei ehelicher Lebensgemeinschaft

    Denn durch eine ihrer Natur nach nur vorübergehende unfreiwillige Trennung der Ehegatten, wie etwa durch Auslieferungs-, Untersuchungs- und Strafhaft, wird die eheliche Lebensgemeinschaft unabhängig von der konkreten Dauer der hierdurch bedingten Trennung des Ehepaares grundsätzlich nicht beendet (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21.07.1997 - 13 TG 4776/96 - AuAS 1998, 15 = InfAuslR 1998, 51).
  • VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AuslG 1990 § 21 Abs 1 S 1

    Darüber hinaus ist einem Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auch dann stattzugeben, wenn sich bei der im Aussetzungsverfahren allein möglichen überschlägigen Prüfung weder eine offensichtliche Rechtswidrigkeit noch eine offensichtliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts feststellen lässt, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bzw. des Rechtsmittels in der Hauptsache also offen erscheinen und bei Abwägung der sich gegenüberstehenden privaten und öffentlichen Interessen dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers der Vorrang gebührt (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 21. Juli 1997 - 13 TG 4776/96 -).
  • VG Augsburg, 05.12.2006 - Au 1 K 06.261

    Ausländerrecht: Ausweisung nach unerlaubtem Handeltreiben mit Kokain, Besonderer

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kontakt zwischen den Eheleuten auf Grund der erzwungenen Unterbrechung der ehelichen Lebensgemeinschaft abreißt, so dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass das Ehepaar nach Beendigung der Trennung wieder zusammenleben wird (vgl. HessVGH vom 21.7.1997, Az. 13 TG 4776/96, -juris-; Marx in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz , RdNr. 54 zu § 27 ).
  • VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00

    Ausweisung eines deutschverheirateten türkischen Straftäters

    Ebenso unstreitig ist, dass dem Kläger, der mit seiner deutschen Ehefrau und seinen drei Söhnen trotz der seit 16.12.1999 andauernden Inhaftierung in familiärer Lebensgemeinschaft lebt (VGH Kassel, Beschl.v.21.07.1997 - 13 TG 4776/96 - = InfAuslR 1998, 51), besonderer Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG zusteht und er deshalb nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden kann.
  • VG Saarlouis, 10.03.2010 - 10 K 711/09

    Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, familiäre Lebensgemeinschaft,

    HessVGH, Beschluss vom 21.07.1997, 13 TG 4776/96, InfAuslR 1998, 51 f.
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