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   LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14   

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https://dejure.org/2014,19902
LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14 (https://dejure.org/2014,19902)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.08.2014 - 13 Ta 19/14 (https://dejure.org/2014,19902)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. August 2014 - 13 Ta 19/14 (https://dejure.org/2014,19902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsweg für einen Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsrechtsweg für Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters wegen unentgeltlich erbrachter Leistungen der Insolvenzschuldnerin aufgrund eines nur zum Schein abgeschlossenen Anstellungsvertrages

  • Justiz Baden-Württemberg

    Rechtsweg für einen Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtsweg für Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters wegen unentgeltlich erbrachter Leistungen der Insolvenzschuldnerin aufgrund eines nur zum Schein abgeschlossenen Anstellungsvertrages

  • rechtsportal.de

    Arbeitsrechtsweg für Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters wegen unentgeltlich erbrachter Leistungen der Insolvenzschuldnerin aufgrund eines nur zum Schein abgeschlossenen Anstellungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung einer Gehaltszahlung - und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 903
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14
    Der Insolvenzverwalter ist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis für die Dauer des Insolvenzverfahrens Arbeitgeber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG (vgl. mit ausführlicher Begründung Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 27. September 2010 - GmS-OGB 1/09 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 14 = NZA 2011, 534 ff.).
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen (BAG 23. August 2001 - 5 AZB 11/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 1; BAG 15. März 2011 - 10 AZB 49/10 - Rn. 11, BAGE 137, 215).
  • BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78

    Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14
    aa § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG begründet eine umfassende Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für individualrechtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 23. Februar 1979 - 1 AZR 172/78 - zu I der Gründe, BAGE 31, 318).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14
    Der Insolvenzverwalter ist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis für die Dauer des Insolvenzverfahrens Arbeitgeber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG (vgl. mit ausführlicher Begründung Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 27. September 2010 - GmS-OGB 1/09 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 14 = NZA 2011, 534 ff.).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen (BAG 23. August 2001 - 5 AZB 11/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 1; BAG 15. März 2011 - 10 AZB 49/10 - Rn. 11, BAGE 137, 215).
  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14
    Deshalb setzt das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" in diesem Sinne keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraus, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG 10. Mai 2000 - 5 AZB 3/00 - in juris; LAG Hamm 6. August 2012 - 2 Ta 787/11 - in juris; LAG Hamm 24. Juli 2013 - 2 Ta 81/13 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 54; GMP-Schlewing, ArbGG, 8. Auflage 2013, § 2 Rn. 53; ErfK-Koch, 14. Auflage 2014, § 2 ArbGG Rn. 15).
  • LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - nichtiges Scheingeschäft -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14
    Deshalb setzt das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" in diesem Sinne keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraus, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG 10. Mai 2000 - 5 AZB 3/00 - in juris; LAG Hamm 6. August 2012 - 2 Ta 787/11 - in juris; LAG Hamm 24. Juli 2013 - 2 Ta 81/13 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 54; GMP-Schlewing, ArbGG, 8. Auflage 2013, § 2 Rn. 53; ErfK-Koch, 14. Auflage 2014, § 2 ArbGG Rn. 15).
  • LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Rechtsstreit um Rückzahlung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14
    Deshalb setzt das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" in diesem Sinne keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraus, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG 10. Mai 2000 - 5 AZB 3/00 - in juris; LAG Hamm 6. August 2012 - 2 Ta 787/11 - in juris; LAG Hamm 24. Juli 2013 - 2 Ta 81/13 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 54; GMP-Schlewing, ArbGG, 8. Auflage 2013, § 2 Rn. 53; ErfK-Koch, 14. Auflage 2014, § 2 ArbGG Rn. 15).
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