Rechtsprechung
OLG Köln, 25.03.2009 - 13 U 4/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ra-frese.de (Kurzinformation und Volltext)
Reimport und verkürzte Garantiefrist
- ra-frese.de
Reimport und verkürzte Garantiefrist
Verfahrensgang
- LG Aachen, 10.12.2008 - 8 O 370/08
- OLG Köln, 25.03.2009 - 13 U 4/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2009 - 13 U 4/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend NJW 1977, 1536) ist der auf Verschulden bei Vertragsschluss beruhende Schadensersatzanspruch grundsätzlich auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichtet. - LG Aachen, 10.12.2008 - 8 O 370/08
Reimport und verkürzte Garantiefrist
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2009 - 13 U 4/09
hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Gundlach sowie die Richter am Oberlandesgericht Wurm und Dr. Waters Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 10.12.2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen- 8 0 370/08 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
- LG Düsseldorf, 08.09.2011 - 1 O 332/10
Beendigung des Mietverhältnisses durch fristgerechten Zugang der …
Zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 1 und 4 kam es bereits zu einem Räumungsrechtsstreit, der mit einem klageabweisenden Urteil des Landgerichts Düsseldorf (12 O 592/07) endete, das vom Oberlandesgericht Düsseldorf (13 U 4/09) bestätigt wurde.Die Frage der Einhaltung des Schriftformerfordernisses sei durch das Urteil des Oberlandesgerichts vom 14.05.2009, 13 U 4/09, rechtskräftig entschieden worden.
Durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.05.2009, 13 U 4/09, wurde rechtskräftig entschieden, dass das Mietverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1 jedenfalls bis zum 31.08.2010 fortdauere.
Die Kammer ist entgegen der Ansicht des Beklagten zu 1 auch nicht aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.05.2009, 13 U 4/09, an der erneuten Prüfung der §§ 550, 578 BGB gehindert, da Gegenstand der Prüfung eine andere, erst in diesem Verfahren von Beklagtenseite eingewandte mündliche Vereinbarung ist, die im Rahmen des vom Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz entschiedenen Rechtsstreits der Parteien nicht Verhandlungs- und Entscheidungsgegenstand war.
- OLG Brandenburg, 27.03.2014 - 12 U 182/12
Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche gegen eine schweizer …
Die Revision ist im Hinblick auf divergierende Entscheidungen zur deutschen internationalen Zuständigkeit (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 17.03.2010, Az.: 13 U 4/09, Bl. 1129 ff d. A.) und zur Anwendbarkeit und Wirkung des Art. 303 SchKG zuzulassen.