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   OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99 (Kart)   

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https://dejure.org/2000,10435
OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99 (Kart) (https://dejure.org/2000,10435)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.03.2000 - 13 U 101/99 (Kart) (https://dejure.org/2000,10435)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. März 2000 - 13 U 101/99 (Kart) (https://dejure.org/2000,10435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Nutzungsentgelts für ein Gasnetz nach ausgelaufenem Konzessionsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94

    Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung

    Auszug aus OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99
    Die üblicherweise vereinbarte Konzessionsabgabe unter Berücksichtigung der Konditionen des Vertrages für die Zwischenzeit gibt einen exakten Anhalt dafür, wie das bereicherungsrechtliche Äquivalent für den rechtsgrundlosen Gebrauch des Wegenetzes der Klägerin durch die Beklagte zu bemessen ist (vgl. BGH NJW 1996, 3409 - 3411/3412).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99
    Auch der Umstand, dass in der Zeit zwischen 1994 und 1997 ein erheblicher Streit über den Begriff "Sachzeitwert" entstand, der letztlich erst durch die Entschei-dung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1999 (WRP 2000, 182 f.) vorläufig beendet wurde und dass die Parteien wegen eben diesem Streitpunkt seit 1994 bis zum 28. November 1996 zu 21 O 52/95 LG Hannover einen Rechtsstreit führten spricht zwar eher für eine ergänzende Vertragsauslegung über die bisher in Rede stehenden Zeiträume von einem halben Jahr oder einem Jahr (BGH WuW/E BGH 2915) hinaus.
  • OLG Celle, 23.07.1992 - 13 U (Kart) 51/88
    Auszug aus OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99
    Denn anderenfalls würde, wie der Senat bereits im Verfahren zu 13 U (Kart) 51/88, das insoweit durch BGH WuW/E BGB 2915 bestätigt wurde, für die Dauer des ver-trags-losen Zustandes der wirtschaftliche Vorteil einseitig bei dem Versorgungsunternehmen verbleiben, wenn die Stadt Kon--zes-sions-zahlungen mit einem Abschlag hinnehmen müsste.
  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Für die Zeit ab 1. Januar 2005 schuldet die Beklagte die vertraglichen Konzessionsabgaben zumindest nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB weiter (vgl. OLG Celle, Urteil vom 23. März 1999, Az.: 13 U 101/99; veröffentlicht in iuris).
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