Rechtsprechung
KG, 12.06.2007 - 13 U 54/06 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06
Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …
Letzteres setzt nach Auffassung des Senates voraus, dass sich der Vermittler mit den "individuellen Verhältnissen des Klägers", d.h. den Besonderheiten seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse in irgendeiner Weise auseinander gesetzt und dabei auch eine Abgrenzung zu anderen denkbaren Finanzierungsformen vorgenommen hat, denn anderenfalls konnte der Kläger nicht davon ausgehen, dass ihm eine über reine Werbeaussagen hinausgehende seriöse Finanzierungsberatung durch den Vermittler zuteil werde (vgl. auch KG, Urt. V. 12.6.2007, 13 U 33/06 und 13 U 54/06).Zudem lässt sich ein allgemeiner Rechtssatz, dass eine bewusst verharmlosende Darstellung von Risiken bei Kreditverträgen zu einer Verletzung vorvertraglicher Pflichten eines Kreditinstitutes führt, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes schon wegen deren Besonderheiten und mangels entsprechender verallgemeinerungsfähiger Ausführungen nicht entnehmen (…KG, Urt. v. 2.5.2007, 24 U 101/06; KG Urt.v.12.6.2007, 13 U 33/06 und 13 U 54/06).
Das vermittelte Finanzierungskonzept ist eine durchaus marktübliche, gängige Finanzierungsmethode, die zudem im Hinblick auf die relativ geringe monatliche Belastung sowie die Möglichkeit der Vornahme von Sondertilgungen bzw. Sonderzahlungen auf die Bausparverträge während der Ansparphase relativ flexibel ist (OLG Hamm OLGR 2001, 270;… KG, Urt. v. 2. Mai 2007, 24 U 101/06; KG, Urt.v.12.6.2007, 13 U 33/06 und 13 U 54/06) und mithin für den Kunden, der hierdurch Einfluss auf die Laufzeit der Finanzierung nehmen kann, auch Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen bietet.
- KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06
Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs …
Das vermittelte Finanzierungskonzept ist eine durchaus marktübliche, gängige Finanzierungsmethode, die zudem im Hinblick auf die relativ geringe monatliche Belastung sowie die Möglichkeit der Vornahme von Sondertilgungen bzw. Sonderzahlungen auf die Bausparverträge während der Ansparphase relativ flexibel ist (vgl. OLG Hamm OLGR 2001, 270; KG, Urteil vom 2. Mai 2007, 24 U 101/06; KG, Urteil vom 12. Juni 2007, 13 U 33/06 und 13 U 54/06) und mithin für den Kunden, der hierdurch Einfluss auf die Laufzeit der Finanzierung nehmen kann, auch Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen bietet.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 13 U 54/2006, 13 U 54/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 17.02.2006 - 2 O 496/05
- LG Heilbronn, 17.02.2006 - 2 O 552/05
- OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 13 U 54/2006, 13 U 54/06
- OLG Stuttgart, 21.12.2006 - 13 U 51/06
- BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07