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   OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98   

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https://dejure.org/2000,7702
OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98 (https://dejure.org/2000,7702)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.10.2000 - 13 U 591/98 (https://dejure.org/2000,7702)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 13 U 591/98 (https://dejure.org/2000,7702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast; Steuerberater; Vergütung; Honorar; Rechnung

  • Judicialis

    StBGebV § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBGebV § 9 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast des Steuerberaters für Erteilung einer Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 1 O 457/95
  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98
    Letztlich ist diese Frage für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits aber nicht von Bedeutung, weil zwar auch eine unzulässige Klage die Verjährung unterbricht (BGH NJW 1998, 3486, 3488), der Kläger die Voraussetzungen der Einforderbarkeit aber bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht geschaffen hat.
  • OLG Frankfurt, 18.06.1986 - 9 U 89/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob es sich bei der Voraussetzung der Einforderbarkeit um eine von Amts wegen zu berücksichtigende Prozessvoraussetzung (so wohl BGH Anwaltsblatt 85, 257; OLG Frankfurt - 14. Zivilsenat - NJW 1988, 280 f; Hartmann Kostengesetze 27. Auflage zu der gleich lautenden Vorschrift § 18 BRAGO Rn. 21; BGH NJW 98, 3487, 3488 lässt diese Frage ausdrücklich offen) oder um eine Voraussetzung der Begründetheit der Klage im Sinne einer Einschränkung des materiellen Vergütungsanspruchs nach Art einer Naturalobligation handelt, wovon der Senat ausgeht (so auch OLG Frankfurt - 22. Zivilsenat -, Anwaltsblatt 75, 163; Fraunholz in Riedel-Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 18 Rn. 2 f; vgl. im Übrigen Spät in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 64 Steuerberatergesetz Rn. B 922.2; Kohlbeck, StBGebV § 9 Anm. 2; Gerold/Schmidt, BRAGO 13. Auflage, § 18 Rn. 11; OLG Düsseldorf GI 1997, 167 f).
  • LG Schwerin, 15.02.1996 - 7 O 451/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98
    Insoweit ist der Fall nicht mit dem vom Kläger im nicht vorbehaltenen Schriftsatz vom 17.1.2000 angeführten Parallelrechtsstreit (7 U 1315/98 OLG Koblenz; 7 O 451/95 LG Mainz) vergleichbar, in welchem er ausweislich des am 24. November 1999 verkündeten Urteils den Geschäftsführer der Beklagten auf Bezahlung von Steuerberaterhonorar in Anspruch nimmt.
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