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OLG Brandenburg, 16.11.2021 - 13 UF 73/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
§ 1568a Abs. 1 BGB
Wohnraummiete - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Überlassung der Ehewohnung anlässlich einer Scheidung; Größere Angewiesenheit auf eine Ehewohnung; Längerer Zeitraum einer Wohnungsnutzung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überlassung der Ehewohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 14.04.2021 - 24 F 65/20
- OLG Brandenburg, 16.11.2021 - 13 UF 73/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 28.08.1987 - 17 UF 1644/87
Rechtsverhältnis; Ehegatte; Ehegatten; Fehler; Fehlverhalten
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2021 - 13 UF 73/21
c) Der längere Zeitraum der Wohnungsnutzung kann ein weiterer Gesichtspunkt bei der Zuweisung sein (KG NJW-RR 1989, 711;… BeckOGK/Erbarth, a. a. O., § 1568a BGB Rn. 48;… MüKoBGB/Wellenhofer, a. a. O., § 1568a Rn 20;… BeckOK BGB/Neumann, 59. Ed., § 1568a Rn. 13).d) Auch der Anteil der gemeinsam aufgebrachten Mittel und Eigenleistungen zum Aufbau der Mietwohnung ist bei der Zuweisungsentscheidung zu berücksichtigen (KG NJW-RR 1989, 711).
- OLG Brandenburg, 18.03.2022 - 13 UF 134/21
Beschwerde gegen die Durchführung eines Versorgungsausgleichs; …
Bei der Gesamtabwägung sind, immer unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles, in der Regel Alter und Gesundheitszustand der Ehegatten, der Umstand, dass ein Ehegatte die Wohnung schon vor der Eheschließung bewohnt hat, die Frage, welcher Ehegatte stärker auf die Ehewohnung angewiesen ist oder eher eine geeignete Ersatzwohnung finden kann und allgemein auch die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, die Nähe der Wohnung zum Arbeitsplatz oder die Verbindung mit Geschäftsräumen, Eigenleistungen, die ein Ehegatte zum Aufbau der Wohnung erbracht hat, und auch die Aufnahme eines nahen pflegebedürftigen Angehörigen zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 16. November 2021 - 13 UF 73/21 -, Rn. 38 - 41, juris).