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   FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02   

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https://dejure.org/2002,10294
FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02 (https://dejure.org/2002,10294)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.2002 - 13 V 269/02 (https://dejure.org/2002,10294)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 13 V 269/02 (https://dejure.org/2002,10294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung: Zinseinnahmen aus Anlagen bei der türkischen Zentralbank sind in Deutschland steuerpflichtig

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 11 Abs. 1 DBA-Türkei; Art. 23 Abs. 1 Buchst. b bb DBA-Türkei
    Steuerpflicht von Zinsen aus Anlagen bei der türkischen Zentralbank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländische Zinseinkünfte; Quellensteuer; Türkische Zentralbank; Aussetzung der Vollziehung; Sicherheitsleistung - Steuerpflicht von Zinsen aus Anlagen bei der türkischen Zentralbank; Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht von Zinsen aus Anlagen bei der türkischen Zentralbank; Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerpflicht von Zinsen aus Anlagen bei der türkischen Zentralbank

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
    Denn es ist kein Grund erkennbar, wonach der Steuerpflichtige den Rechtsnachteil aus der zeitlich verspäteten Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung tragen soll (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1986 I B 121/86, BStBl II 1987, 390).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
    Sie ist angebracht, wenn eine spätere Vollstreckung der Steuerforderung infolge der Aussetzung gefährdet oder erschwert erscheint (BFH-Beschluss vom 29. November 1995 X B 328/94, BStBl II 1996, 322).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 25/01

    Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
    Da jedoch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen bereits im Jahr 2001 mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen begonnen hatte, lief die Festsetzungsfrist für das Jahr 1996 nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht ab (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 25/01 BStBl II 2002, 586 m.w.N.; Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung, § 171 Rz. 68 und 69).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
    Die Sicherheitsleistung soll Steuerausfälle nach einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Prozessausgang vermeiden (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BStBl II 1970, 127; BFH-Beschluss vom 26. Mai 1988 V B 27/86, BFH/NV 1989, 329).
  • BFH, 27.08.1970 - V R 102/67

    Ermessensfehlerhaft - Steuerbescheid - Vollstreckung im Ausland - Gefährdung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
    Dies ist der Fall, wenn die Vollstreckung möglicherweise im Ausland erfolgen müsste (BFH-Urteil vom 27. August 1970 V R 102/67, BStBl II 1971, 1).
  • BFH, 26.05.1988 - V B 27/86

    Verknüpfung des vorläufigen Rechtsschutzes mit einer Sicherheitsleistung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
    Die Sicherheitsleistung soll Steuerausfälle nach einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Prozessausgang vermeiden (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BStBl II 1970, 127; BFH-Beschluss vom 26. Mai 1988 V B 27/86, BFH/NV 1989, 329).
  • FG Niedersachsen, 04.10.2005 - 13 K 31/03

    Versteuerungspflicht für Zinseinkünfte aus Geldanlagen bei der türkischen

    Die Kläger verwiesen auf die Begründung des Aussetzungsverfahrens vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (13 V 269/02).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 13 K 2247/04

    Vorsätzliche Steuerhinterziehung durch Nichterklärung von Kapitalerträgen aus

    Keiner der Fälle des § 11 Abs. 3 DBA Türkei, wonach für bestimmte Zinszahlungen unter Beteiligung der TCMB Steuerbefreiungen gewährt werden, liegt vor (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Beschluss vom 7. Oktober 2002 -13 V 269/02-, veröffentlicht in [...]).
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