Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 12.09.2002 - 13 V 3953/02 A (F)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10315
FG Düsseldorf, 12.09.2002 - 13 V 3953/02 A (F) (https://dejure.org/2002,10315)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2002 - 13 V 3953/02 A (F) (https://dejure.org/2002,10315)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2002 - 13 V 3953/02 A (F) (https://dejure.org/2002,10315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; AO § 90 Abs. 2; FGO § 69
    Aussetzung der Vollziehung; Betriebsausgabenabzug; Wareneinkauf; Einlage; GbR-Gesellschafter; Herkunftsnachweis; Zahlungsnachweis - Erhöhte Beweisvorsorgepflicht für Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Auslandsbeziehungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhöhte Beweisvorsorgepflicht für Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Auslandsbeziehungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.09.2002 - 13 V 3953/02
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts sind zu bejahen, wenn bei summarischer Überprüfung des Bescheids neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (s. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1967, 182; Beschluß vom 19. Juli 1995 II B 71/95, nv).
  • BFH, 19.07.1995 - II B 71/95

    Bestehen rechtlicher Zweifel bezüglich eines Zweitwohnungssteuerbescheids

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.09.2002 - 13 V 3953/02
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts sind zu bejahen, wenn bei summarischer Überprüfung des Bescheids neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (s. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1967, 182; Beschluß vom 19. Juli 1995 II B 71/95, nv).
  • FG Niedersachsen, 16.08.2007 - 6 K 211/05

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage an Gesellschafter einer GmbH;

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, die fragliche Vereinbarung im Original vorzulegen (zur Vorlage von Originalen vgl. Urteil des FG München vom 15. Oktober 1997 1 K 3170/93, juris; Beschluss des FG Düsseldorf vom 12. September 2002 13 V 3953/02 A (F), juris; Urteil des FG Hamburg vom 24. Januar 2005 III 145/03, EFG 2005, 942).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht