Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.02.2023

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.03.2023 - 13 W 3/23   

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https://dejure.org/2023,5589
OLG Celle, 07.03.2023 - 13 W 3/23 (https://dejure.org/2023,5589)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.03.2023 - 13 W 3/23 (https://dejure.org/2023,5589)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. März 2023 - 13 W 3/23 (https://dejure.org/2023,5589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Indizielle Bedeutung - Bei der Streitwertfestsetzung für lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche kann der Streitwertangabe in der Klageschrift eine indizielle Bedeutung zukommen; insbesondere wenn auch für den Kläger ein Prozessrisiko besteht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GKG § 51 Abs. 2; GKG § 61
    Streitwert; Streitwertangabe; Indiz; Indizwirkung; indiziell; Streitwertfestsetzung bei lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsansprüchen; Indizwirkung der Streitwertangabe in der Klagschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 51 Abs. 2 ; GKG § 61
    Streitwert einer lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsklage

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Kostenrecht: Indizielle Bedeutung der Streitwertangabe in der Klageschrift

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streitwertangabe für lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche in der Klageschrift hat bei eindeutiger Sach- und Rechtslage keine indizielle Bedeutung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 393
  • MIR 2023, Dok. 028
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2023 - 13 W 3/23
    Zwar trifft es zu und entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, dass der Streitwertangabe eine indizielle Bedeutung zukommen kann ( BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 - Rn. 12 unter Verweis auf den Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZR 17/76 - juris Rn. 3).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2023 - 13 W 3/23
    Zwar trifft es zu und entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, dass der Streitwertangabe eine indizielle Bedeutung zukommen kann ( BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 - Rn. 12 unter Verweis auf den Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZR 17/76 - juris Rn. 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2023 - 26 Ta 6027/23

    Streitwert bei Anträgen, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen betreffen -

    Wenn hingegen die Sach- und Rechtslage eindeutig ist und für die klagende Partei kein erkennbares Prozessrisiko besteht, kann ihrer Streitwertangabe nur eine entsprechend geringere indizielle Bedeutung zukommen (vgl. OLG Celle 7. März 2023 - 13 W 3/23, Rn. 11).

    Wenn hingegen die Sach- und Rechtslage eindeutig ist und für die klagende Partei kein erkennbares Prozessrisiko besteht, kann ihre Streitwertangabe nur eine entsprechend geringere indizielle Bedeutung zukommen (vgl. OLG Celle 7. März 2023 - 13 W 3/23, Rn. 11).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23991
OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23 (https://dejure.org/2023,23991)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2023 - 13 W 3/23 (https://dejure.org/2023,23991)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - 13 W 3/23 (https://dejure.org/2023,23991)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16

    Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23
    Nach der heute ganz überwiegenden Auffassung sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016, 15 U 2407/16 -, juris; OLG Rostock, MDR 2020, 374; OLG Celle, MDR 2015, 912; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 5 W 829/05, WuM 2006, 45; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005, 24 U 7/05, NJOZ 2005, 3149, 3151; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. November 2014, 5 Ta 125/14, AGS 2014, 562).
  • BGH, 20.01.2021 - IV ZR 294/19

    Festsetzung des Streitwerts des Verfahrens erster und zweiter Instanz in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23
    Der für die Feststellung der künftigen Nichtleistung gemäß entsprechend § 9 ZPO zugrunde zu legende Zeitraum von 42 Monaten beginnt mit Anhängigkeit des Rechtsstreits (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2021, IV ZR 294/19 - juris, Rn. 2) am 5. Oktober 2021.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 9/10

    Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23
    Über die Frage, wie der Streitwert zu bestimmen ist, wenn - wie hier - wirtschaftlich nicht identische Streitgegenstände während des Rechtsstreits ausgetauscht werden, wenn also verschiedene Streitgegenstände nicht nebeneinander, sondern nacheinander geltend gemacht werden, herrscht in Rechtsprechung und Schrifttum Streit (zum Streitstand OLG Düsseldorf, AGS 2011, 86).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 5 Ta 125/14

    Streitwertangelegenheit - Klageänderung - Wertaddition

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23
    Nach der heute ganz überwiegenden Auffassung sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016, 15 U 2407/16 -, juris; OLG Rostock, MDR 2020, 374; OLG Celle, MDR 2015, 912; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 5 W 829/05, WuM 2006, 45; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005, 24 U 7/05, NJOZ 2005, 3149, 3151; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. November 2014, 5 Ta 125/14, AGS 2014, 562).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 24 U 7/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23
    Nach der heute ganz überwiegenden Auffassung sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016, 15 U 2407/16 -, juris; OLG Rostock, MDR 2020, 374; OLG Celle, MDR 2015, 912; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 5 W 829/05, WuM 2006, 45; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005, 24 U 7/05, NJOZ 2005, 3149, 3151; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. November 2014, 5 Ta 125/14, AGS 2014, 562).
  • OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 W 25/19

    Wertberechnung bei mehreren Streitgegenständen in demselben Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23
    Nach der heute ganz überwiegenden Auffassung sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016, 15 U 2407/16 -, juris; OLG Rostock, MDR 2020, 374; OLG Celle, MDR 2015, 912; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 5 W 829/05, WuM 2006, 45; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005, 24 U 7/05, NJOZ 2005, 3149, 3151; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. November 2014, 5 Ta 125/14, AGS 2014, 562).
  • OLG Koblenz, 28.12.2005 - 5 W 829/05

    Gebühren- und Zuständigkeitsstreitwert in einer Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23
    Nach der heute ganz überwiegenden Auffassung sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016, 15 U 2407/16 -, juris; OLG Rostock, MDR 2020, 374; OLG Celle, MDR 2015, 912; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 5 W 829/05, WuM 2006, 45; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005, 24 U 7/05, NJOZ 2005, 3149, 3151; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. November 2014, 5 Ta 125/14, AGS 2014, 562).
  • OLG Celle, 09.06.2015 - 2 W 132/15

    Klagegrund ausgewechselt: Streitwerte werden addiert!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2023 - 13 W 3/23
    Nach der heute ganz überwiegenden Auffassung sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016, 15 U 2407/16 -, juris; OLG Rostock, MDR 2020, 374; OLG Celle, MDR 2015, 912; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 5 W 829/05, WuM 2006, 45; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005, 24 U 7/05, NJOZ 2005, 3149, 3151; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. November 2014, 5 Ta 125/14, AGS 2014, 562).
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