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KG, 23.11.2006 - 13 WF 135/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 120 Abs. 4
Beginn der Frist für die Änderung der Zahlungspflicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.08.2006 - 142 F 1762/95
- KG, 23.11.2006 - 13 WF 135/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 646
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.2002 - XII ZB 12/00
Anfechtung von Entscheidungen in Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs
Auszug aus KG, 23.11.2006 - 13 WF 135/06
An dieser Bewertung ändert sich auch nichts daran, dass es sich bei der Entscheidung über die Aussetzung des Versorgungsausgleichs nur über eine Zwischenentscheidung handelt (vgl. BGH FamRZ 2003, 1005), denn abzustellen ist allein darauf, dass die Besonderheit der Aussetzung des Versorgungsausgleichs zu unbilligen Nachteilen der betroffenen Partei führt, wenn man in diesem Fall auf die endgültige rechtskräftige Endentscheidung abstellen wollte. - OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 112/00
Fristbeginn des § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO bei Aussetzung des Versorgungsausgleichs …
Auszug aus KG, 23.11.2006 - 13 WF 135/06
6 Wenn allerdings ein Versorgungsausgleich wie hier gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG ausgesetzt worden ist, kann es für den Beginn der Frist des § 120 Abs. 4 ZPO nicht auf die Rechtskraft dieser Entscheidung ankommen (vgl. OLG Brandenburg FamRz 2002, 1416f).
- OLG Naumburg, 15.01.2010 - 8 WF 275/09
Prozesskostenhilfe: Fristablauf im Abänderungsverfahren
- OLG Brandenburg, 14.09.2010 - 10 WF 165/10
Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverbundverfahren: Beginn der Vierjahresfrist …
Da in diesen Fällen eine Partei unter Umständen noch nach Jahrzehnten damit rechnen müsste, dass eine Änderung der Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen zu ihrem Nachteil ergeht und dies dem Vertrauensschutz der hilfsbedürftigen Partei, dem die Sperrfrist von vier Jahren dient (…vgl. Zöller/Geimer, a.a.O.) widerspräche, beginnt die Frist in einem solchen Fall, wenn nicht andere Folgesachen nach § 628 ZPO a. F. abgetrennt worden sind, bereits mit Rechtskraft des Scheidungsurteils (Senat, FamRZ 2002, 1416; KG, FamRZ 2007, 646;… vgl. auch Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl., § 120 ZPO, Rz. 20).