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   OLG Koblenz, 22.01.1999 - 13 WF 32/99   

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OLG Koblenz, 22.01.1999 - 13 WF 32/99 (https://dejure.org/1999,12330)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.1999 - 13 WF 32/99 (https://dejure.org/1999,12330)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 13 WF 32/99 (https://dejure.org/1999,12330)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 22.09.2005 - 4 Ta 395/04

    PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung

    Eine PKH-Partei befindet sich nämlich auch dann nicht in einem den Zahlungsverzug begründenden Rückstand, wenn Raten gegen sie von vornherein nicht hätten festgesetzt werden dürfen, weil die Partei schon im Zeitpunkt der PKH-Bewilligung zur Ratenzahlung nicht im Stande gewesen ist (OLG Düsseldorf v. 06.01.1987 - 9 WF 274/86, JurBüro 1987, 914; OLG Koblenz v. 04.03.1988 - 11 WF 239/88, FamRZ 1988, 1184; OLG Celle v. 09.10.1996 - 18 WF 151/96, FamRZ 1997, 1089; OLG Koblenz v. 22.01.1999 - 13 WF 32/99, JurBüro 1999, 371).
  • LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 695/03

    Vorrang der Abänderung der Ratenzahlungsanordnung vor der PKH-Aufhebung wegen

    Eine PKH-Partei befindet sich nämlich auch dann nicht in einem den Zahlungsverzug begründenden Rückstand, wenn Raten gegen sie von vornherein nicht hätten festgesetzt werden dürfen, weil die Partei schon im Zeitpunkt der PKH-Bewilligung zur Ratenzahlung nicht im Stande gewesen ist (OLG Düsseldorf v. 06.01.1987 - 9 WF 274/86, JurBüro 1987, 914; OLG Koblenz v. 04.03.1988 - 11 WF 239/88, FamRZ 1988, 1184; OLG Celle v. 09.10.1996 - 18 WF 151/96, FamRZ 1997, 1089; OLG Koblenz v. 22.01.1999 - 13 WF 32/99, JurBüro 1999, 371).
  • LSG Thüringen, 15.11.2004 - L 6 B 59/04

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Sie hat zudem alle, sogar neue im Beschwerdeverfahren entstandene Tatsachen (z.B. die nachträgliche Zahlung der Raten - vgl. OLG Koblenz vom 22. Januar 1999 - Az.: 13 WF 32/99 in: JurBüro 1999, 371; OLG Karlsruhe vom 12. Dezember 2001 - Az.: 16 WF 123/01 in: FamRZ 2002, 1199, OLG Brandenburg vom 29. Januar 2001, a.a.O.; Philippi in Zöller, a.a.O., § 124 Rdnr. 19) zu berücksichtigen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 11 Ta 163/10

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Ratenrückstand

    Nach der in der Nichtabhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts zitierten Entscheidung des OLG Koblenz vom 22.01.1999 (13 WF 32/99, veröffentlicht unter anderem in EzFamR aktuell 1999, 171 ff.) ist ein Verschulden zu verneinen, wenn die Partei aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse von Anfang an zur Einhaltung der Ratenzahlung nicht in der Lage war.
  • OLG Brandenburg, 24.04.2018 - 13 WF 73/18

    Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe bei unzutreffender Anordnung

    Bei einer Entscheidung über die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe sind die subjektiven Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe auch dann nochmals zu prüfen, wenn die Bewilligungsentscheidung formell rechtskräftig geworden ist, weil der Antragsteller versäumt hat, Beschwerde einzulegen (vgl. OLG Brandenburg, Senat, MDR 2015, 420; OLG Koblenz, FuR 1999, 441; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 124 Rdnr. 9; Zöller-Geimer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 124 Rdnr. 18; BeckOK-ZPO/Kratz, Stand: März 2018, § 124 Rdnr. 25, alle m. w. Nachw.).
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