Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 6 Abs 5 S 4 EStG 2009, § 6 Abs 3 EStG 2009, § 4 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 13 Abs 5 EStG 2009, § 13 Abs 7 EStG 2009
Steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer landwirtschaftlich tätigen GbR nach unentgeltlicher Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebs auf die GbR - Zur ... - IWW
§ 6 Abs. 3 EStG
- Betriebs-Berater
Steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 S. 4 EStG aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer landwirtschaftlich tätigen GbR ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Teilentgeltliche Betriebsübertragung - unentgeltliche Grundstücksübertragung auf einen Mitunternehmer - Entnahmeprivileg nach § 13 Abs. 5 EStG
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Land- und Forstwirtschaft
- Zuordnung von Grundstücken
- Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
- Nutzungsänderungen
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
- BFH, 12.05.2022 - VI R 37/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
Beabsichtigte Privatnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks steht …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Die Entnahme erfolgte -nach den Gesamtumständen sowie der Nutzungsvereinbarung vom 9. Mai 2016 war ersichtlich eine Bebauung und eine Eigennutzung durch S geplant - bereits mit Beginn der Bebauung im Sommer 2016 und nicht erst durch den tatsächlichen Bezug im Jahr 2017 (zur Bestimmung des maßgeblichen Entnahmezeitpunktes vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 47/06, BFH/NV 2010, 181, unter II.1.b, m.w.N.) Die Entnahme der Grundstücke aus dem (Sonder-) Betriebsvermögen des S vor Ablauf der Sperrfrist (Behaltefrist) hat zur Folge, dass die Grundstücke nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung mit dem Teilwert anzusetzen waren.Rn. 30 d) Diese Beurteilung weicht nicht in entscheidungserheblicher Weise ab von dem BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 47/06 (BFH/NV 2010, 181, unter II.2.
Außerdem waren die Ausführungen des BFH für sein Urteil in BFH/NV 2010, 181 nicht entscheidungserheblich.
- BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12
Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Rn. 28 b) Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, das eine Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen in das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers nach der Rechtsprechung des BFH keine Entnahme darstellt, weil der betriebliche Funktionszusammenhang nicht gelöst wird (s. BFH-Urteil vom 19. September 2012 IV R 11/12, BFHE 239, 76, BFH/NV 2012, 1880).Die (seinerzeit neu eingeführte) Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG normiert in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG zugleich den erforderlichen Besteuerungstatbestand (vgl. dazu allerdings BFH-Urteil in BFHE 239, 76, BFH/NV 2012, 1880).
- BFH, 26.06.2014 - IV R 31/12
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Denn die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG knüpft -wie § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG- maßgeblich an einen zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel an, der auch ohne gleichzeitige Entnahme denkbar ist (s. BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 IV R 31/12, BFHE 246, 413, BStBl II 2015, 463).Die durch den rückwirkenden Ansatz des Teilwertes ausgelöste Besteuerung der stillen Reserven steht in Einklang mit dem Regelungszweck des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG und dem Willen des Gesetzgebers (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 246, 413, BStBl II 2015, 463, unter II. 2.).
- BFH, 25.01.2017 - X R 59/14
Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten kann auch ein ruhender, verpachteter und noch nicht aufgegebener Betrieb Übertragungsgegenstand des § 6 Abs. 3 EStG sein (s. BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz. 27, m.w.N.). - BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Rn. 21 a) Die (steuerrechtliche) Rechtsprechung hat einen Übergabevertrag, in dem Versorgungsleistungen bedungen sind (auch als Leibgedinge oder Altenteil bezeichnet), seit jeher nicht als entgeltliches Veräußerungsgeschäft betrachtet (…s. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 12. Mai 2003 - GrS 1/00 -, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, Rn. 38; Beschluss des GrS vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847). - BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Rn. 21 a) Die (steuerrechtliche) Rechtsprechung hat einen Übergabevertrag, in dem Versorgungsleistungen bedungen sind (auch als Leibgedinge oder Altenteil bezeichnet), seit jeher nicht als entgeltliches Veräußerungsgeschäft betrachtet (s. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 12. Mai 2003 - GrS 1/00 -, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, Rn. 38; Beschluss des GrS vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847). - BFH, 06.04.2016 - X R 52/13
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten kann auch ein ruhender, verpachteter und noch nicht aufgegebener Betrieb Übertragungsgegenstand des § 6 Abs. 3 EStG sein (s. BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz. 27, m.w.N.). - BFH, 09.09.2010 - IV R 22/07
Keine Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG durch …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Dazu gehört nicht nur die Fortführung der Buchwerte durch den Erwerber, sondern der vollständige Eintritt des Rechtsnachfolgers in die betriebsbezogene Rechtsstellung des Rechtsvorgängers (siehe BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 22/07 BFH/NV 2011, 31).
- BFH, 12.05.2022 - VI R 37/20
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.08.2020 - 13 K 378/19 wird als unzulässig verworfen.
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