Rechtsprechung
   BSG, 28.05.1991 - 13/5 RJ 4/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1439
BSG, 28.05.1991 - 13/5 RJ 4/90 (https://dejure.org/1991,1439)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1991 - 13/5 RJ 4/90 (https://dejure.org/1991,1439)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 4/90 (https://dejure.org/1991,1439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Leistungen aus der Arbeiterrentenversicherung (vorgezogenes Übergangsgeld bzw. Rente) infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des Berufs eines Laschers und Schauermanns - Verweisung auf die Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 1246 Abs. 2 S. 2
    Verweisung angelernter Arbeiter mit Aufsichts- und Leitungsfunktionen, tarifliche Einstufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeiter - Aufsichtsfunktion - Leitungsfunktion - Facharbeitergruppe - Lascher-Vormann - Tarifliche Einstufung - Berufsordnung - Wertigkeit des Berufs

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 998
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    Die Zuordnung zur Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters erfolgt im Wesentlichen nach folgenden - vier - Merkmalen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12): (1) Der Gruppe ist zunächst zuzurechnen, wer einen anerkannten Ausbildungsberuf iS von § 25 BBiG mit mehr als zweijähriger Ausbildung erlernt und bisher ausgeübt hat (vgl BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 109, 138, 140; BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13).

    (4) Schließlich sind Berufstätigkeiten, für die kein Ausbildungsgang iS des BBiG besteht und die nicht als solche in einem Tarifvertrag einer Lohngruppe zugeordnet sind, als Facharbeitertätigkeiten einzustufen, wenn der Umfang der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder die sonstigen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeiten den Anforderungen an einen Facharbeiter gleich zu achten sind; auch für diese Einordnung ist die tarifliche Einstufung ein wichtiger Anhaltspunkt, der im Zweifel ausschlaggebend, aber nicht ohne weiteres maßgeblich ist (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12).

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Gerade in Fällen von Berufstätigkeiten, für die kein Ausbildungsgang nach dem Berufsbildungsgesetz bestehe, sei die "tarifvertragliche" Einordnung zwar ein wichtiger Anhaltspunkt, nicht aber allein ausschlaggebend (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12).
  • BSG, 03.07.2002 - B 5 RJ 18/01 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit eines Lager- und

    d) Zutreffend geht das LSG davon aus, dass der Kläger, sollte er ursprünglich zu hoch in die Lohngruppe 8 tariflich eingestuft worden sein, als Angelernter dennoch Facharbeiterstatus haben könnte, wenn ihm nach Übernahme der Kolonnenführertätigkeit mit Höherstufung in die Gruppe 9 die Leitungs- und Aufsichtsfunktion über eine "größere Gruppe" von Angelernten übertragen worden wäre oder ihm auch Facharbeiter unterstanden hätten (BSG vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 4/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht