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   EuGH, 14.02.1990 - 137/88   

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EuGH, 14.02.1990 - 137/88 (https://dejure.org/1990,3036)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.1990 - 137/88 (https://dejure.org/1990,3036)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 137/88 (https://dejure.org/1990,3036)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung von in einem belgischen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüchen ; Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der im Rahmen des belgischen Versorgungssystems erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 24; ; EWGV Art. 171; ; EWGV Art. 155; ; EWGV Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Beistandspflicht der Verwaltung - Umfang - [Beamtenstatut, Artikel 24]

  • rechtsportal.de

    1. Beamte - Beistandspflicht der Verwaltung - Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen; Übertragung auf das Gemeinschaftssystem; Beistandspflicht der Kommission; Beamtenklage

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Vor Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Gemeinschaftssystem - Beistandspflicht nach Artikel 24 des Statuts.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.10.1981 - 137/80

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.02.1990 - 137/88
    4 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof mit Urteil vom 20. Oktober 1981 in der Rechtssache 137/80 ( Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393 ) entschieden hat, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hat, indem es sich geweigert hat, die Maßnahmen zu ergreifen, die zu der in Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Gemeinschaften vorgesehenen Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der im Rahmen des belgischen Versorgungssystems erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das gemeinschaftliche Versorgungssystem notwendig sind.
  • EuGH, 13.12.1989 - 100/88

    Oyowe und Traore / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.1990 - 137/88
    16 Schließlich ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe zuletzt das Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache 100/88, Oyowe und Traore/Kommission, Slg. 1989, 4285 ) der Gerichtshof nicht befugt ist, der Verwaltung im Rahmen der Rechtmässigkeitskontrolle gemäß Artikel 91 des Statuts Anweisungen zu erteilen, und daß die der Verwaltung obliegenden Verpflichtungen sich gemäß Artikel 176 EWG-Vertrag nur aus der Aufhebung einer ihrer Maßnahmen ergeben können.
  • EuGH, 03.10.1989 - 383/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.02.1990 - 137/88
    Ausserdem hat der Gerichtshof mit Urteil vom 3. Oktober 1989 in der Rechtssache 383/85 ( Kommission/Belgien, Slg. 1989, 3069 ) entschieden, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, indem es dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1981 nicht nachgekommen ist.
  • EuGH, 15.03.1984 - 28/83

    Forcheri / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.1990 - 137/88
    10 Zu dem Vorbringen der Kommission, sie habe die ihr gemäß Artikel 155 EWG-Vertrag obliegende Pflicht erfuellt, indem sie Klagen gemäß den Artikeln 169 und 171 EWG-Vertrag gegen das Königreich Belgien erhoben habe, ist festzustellen, daß der Gerichtshof im Rahmen eines von Beamten gemäß Artikel 179 EWG-Vertrag angestrengten Verfahrens nicht zu beurteilen hat, ob die Kommission die Überwachungspflicht, die ihr insbesondere gemäß Artikel 155 EWG-Vertrag obliegt, einwandfrei erfuellt hat ( Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 28/83, S. Forcheri/Kommission, Slg. 1984, 1425, Randnr. 12 ).
  • VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09

    EuGH-Vorlage

    EuGH, Urteil vom 12. November 1996 - RS C-84/94 -, Slg. I 1996, 5755; Urteil vom 14. Februar 1990 - Rs. C-137/88 - [Marijke Schneemann]).
  • EuG, 26.10.1993 - T-59/92

    Renato Caronna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    64 Insoweit genügt der Hinweis, daß der Verwaltung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum einen unter der Kontrolle des Gemeinschaftsrichters ein Ermessen bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung des Artikels 24 des Statuts zusteht (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88, Schneemann u. a./Kommission, Slg. 1990, I-369, Randnr. 9) und daß sie zum anderen in Anwendung des Artikels 24 alles zur Wiederherstellung des verletzten Rufes eines Beamten Erforderliche zu tun hat, dessen berufliche Ehrenhaftigkeit in Frage gestellt worden ist (Urteil vom 18. Oktober 1976 in der Rechtssache 128/75, N./Kommission, Slg. 1976, 1567, Randnr. 10).

    92 Der Verwaltung steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zwar ein Ermessen bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung des Artikels 24 des Statuts zu (Urteil Schneemann u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 9), doch muß sie, wenn gegen einen Beamten unbegründet schwere, seine berufliche Ehrenhaftigkeit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben betreffende Beschuldigungen erhoben werden, diese Beschuldigungen zurückweisen und alles zur Wiederherstellung des verletzten Rufes des Betroffenen Erforderliche tun (Urteil N./Kommission, a. a. O., Randnr. 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91

    Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het

    ( 56 ) Ich darf dabei die Rechtsprechung außer acht lassen, die der Gerichtshof und das Gericht in Beamtensachen in bezug auf die Berücksichtigung anderweitig erworbener Rentenansprüche von Mitgliedern des Personals der Gemeinschaftsorgane entwickelt haben, insbesondere in bezug auf den versicherungsmathematischen Gegenwert dieser Ansprüche; vgl. unter anderem Urteile vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 118 bis 123/82 (Celant u. a./Kommission, Slg. 1983, 2995), vom 9. November 1989 in den verbundenen Rechtssachen 75/88, 146/88 und 147/88 (Bonazzi-Bertottilli u. a./Kommission, Slg. 1989, 3599), vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88 (Schneemann u. a./Kommission, Slg. 1990, I-369).
  • EuGH, 14.06.1990 - C-37/89

    Weiser / Caisse nationale des barreaux français

    Denn dieser Grundsatz stellt ein Grundrecht dar, das auch die Gemeinschaftsbehörden beim Erlaß der Vorschriften zur Regelung des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaften bindet und dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat ( siehe zuletzt die Urteile vom 18. April 1989 in der Rechtssache 130/87, Retter, Slg. 1989, 865, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88, Schneemann, Slg. 1990, I-369 ).
  • EuG, 08.11.2018 - T-724/16

    Cocchi und Falcione / Kommission

    Ils ont, à cet égard, invoqué l'arrêt du 14 février 1990, Schneemann e.a./Commission (C-137/88, EU:C:1990:69), selon lequel, dans le cadre du complexe contentieux des droits à pension, l'obligation d'assistance qui pèse sur l'administration de l'Union est particulièrement contraignante, notamment parce que ce contentieux implique inéluctablement la prise en considération de calculs actuariels impossibles à réaliser par le fonctionnaire individuel, qui ne dispose pas des données et des moyens indispensables pour les résoudre et pour évaluer, en conséquence, les résultats à prendre en considération.
  • EuG, 05.07.2005 - T-387/02

    Schmidt-Brown / Kommission

    85 Il est également de jurisprudence constante que l'administration dispose d'un pouvoir d'appréciation dans le choix des mesures et moyens d'application de l'article 24 du statut (arrêt de la Cour du 14 février 1990, Schneemann e.a./Commission, C-137/88, Rec.
  • EuG, 10.12.1991 - T-60/91

    C. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Unzulässigkeit.

    Nach ständiger Rechtsprechung sei der Gemeinschaftsrichter nicht befugt, den Gemeinschaftsbehörden im Rahmen der Rechtsmässigkeitskontrolle belastender Maßnahmen Weisungen zu erteilen (siehe z. B. das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1971 in den verbundenen Rechtssachen 63/70 bis 75/70, Bode u. a./Kommission, Slg. 1971, 549), da die der Verwaltung obliegenden Verpflichtungen sich gemäß Artikel 176 EWG-Vertrag nur aus der Aufhebung einer ihrer Maßnahmen ergeben können (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88, Schneemann u. a./Kommission, Slg. 1990, I-369).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 11.04.1989 - V 137/88   

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https://dejure.org/1989,19035
FG Niedersachsen, 11.04.1989 - V 137/88 (https://dejure.org/1989,19035)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.04.1989 - V 137/88 (https://dejure.org/1989,19035)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. April 1989 - V 137/88 (https://dejure.org/1989,19035)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 398
  • DB 1989, 2512
  • EFG 1989, 601
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Rechtsprechung
   RG, 07.07.1888 - Rep. I. 137/88   

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https://dejure.org/1888,8
RG, 07.07.1888 - Rep. I. 137/88 (https://dejure.org/1888,8)
RG, Entscheidung vom 07.07.1888 - Rep. I. 137/88 (https://dejure.org/1888,8)
RG, Entscheidung vom 07. Juli 1888 - Rep. I. 137/88 (https://dejure.org/1888,8)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Beweislast für die Verschuldung bei Schiffskollision, wenn das Schiff des Klägers beim Zusammenstoße sich wieder auf der innezuhaltenden Kurslinie befand. 2. Ist die Präsumtion, die Abweichung des Schiffers von den Vorschriften der Kaiserl. Verordnung zur Verhütung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenstoß von Schiffen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 21, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.07.1970 - II ZR 163/69

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Überholmanövers durch ein Rheinschiff -

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser besonders in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 21, 104, 109; 31, 62, 64; 97, 13, 15) herausgestellte Satz nicht deshalb zumindest einer Einschränkung bedarf, weil er der sich aus den §§ 734, 735 HGB ergebenden Beweislastverteilung widerspricht.
  • AG Fürth/Odenwald, 20.10.2003 - 1 C 28/03

    Anwendung des Anscheinsbeweises bei Überprüfung der Richtigkeit der in

    Zum einen muss die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises vorliegend bereits deswegen ausscheiden, weil die Anwendung des Anscheinsbeweises regelmäßig einen typischen Geschehensablauf voraussetzt, bei welchem bestimmte Ursachen erfahrungsgemäß mit bestimmten Wirkungen verknüpft sind (grundlegend RGZ 21, S. 104 (110)).
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 15.03.1989 - V 137/88   

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https://dejure.org/1989,22690
FG Nürnberg, 15.03.1989 - V 137/88 (https://dejure.org/1989,22690)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15.03.1989 - V 137/88 (https://dejure.org/1989,22690)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15. März 1989 - V 137/88 (https://dejure.org/1989,22690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.03.1989 - V 137/88
    Urt. des FG Nürnberg v. 15.3.1989 - V 137/88 (EFG 1989, 565) keine Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit (Abgrenzung zu BFH-Urt. v. 28.11.1980 - VI R 193/77, BStBl 1981 II 368).
  • FG Saarland, 14.07.2000 - 1 K 79/00

    1. Werbungskosten eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsmitgliedes 2. Abgrenzung von

    Letzteres ist dann der Fall, wenn die jeweiligen ehrenamtlichen gewerkschaftlichen Aktivitäten des Steuerpflichtigen einen Bezug zu seiner eigentlichen Berufstätigkeit haben, indem sie zur Sicherung oder Verbesserung der beruflichen oder sozialen Rahmenbedingungen der angeschlossenen Gewerkschaftsmitglieder und damit auch des Steuerpflichtigen selbst objektiv geeignet sind (FG Nürnberg, Urteil vom 15. März 1989 V 137/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 565; Hessisches FG, Urteil vom 26. Januar 1994 11 K 180/91, EFG 1994, 919).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88   

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https://dejure.org/1989,18277
Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88 (https://dejure.org/1989,18277)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.11.1989 - 137/88 (https://dejure.org/1989,18277)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. November 1989 - 137/88 (https://dejure.org/1989,18277)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Marijke Schneemann und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Vor Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Gemeinschaftssystem - Beistandspflicht nach Artikel 24 des Statuts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.01.1989 - 224/87

    Koutchoumoff / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88
    Mir erscheint es jedoch unbestreitbar, daß in einem solchen Fall der Inhalt der Beistands- und Fürsorgepflicht geringer ist als in anderen, schwerwiegenderen Fällen, und dies um so eher, als das Eingreifen des Organs, außer zur Erfüllung der Fürsorgepflicht - und vielleicht noch mehr als dazu -, im Interesse des Dienstes und einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist (siehe insbesondere das Urteil vom 14. Juni 1979 in der Rechtssache 18/78, Frau V., Slg. 1979, 2093, und meine Schlußanträge in der Rechtssache 224/87, Koutchoumoff, Urteil vom 26. Januar 1989, Slg. 1989, 99, 104).
  • EuGH, 20.10.1981 - 137/80

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88
    1 - Uncil vom 20. Oklobcr 1981, Slg. 1981, 2393.2 - Uncil vom 3. Okiober 1989, Slg. 1989, 3069.
  • EuGH, 14.06.1990 - C-37/89

    Weiser / Caisse nationale des barreaux français

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88
    beim Gerichtshof anhängig (Rechtssache C-37/89, Weiser/CNBF, Urteil vom 14. Juni 1990, Slg. 1990, 1-2395) -, nicht versäumt, auf "die unmittelbare Anwendbarkeit des Artikels 11 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts" hinzuweisen.
  • EuGH, 14.06.1979 - 18/78

    V. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88
    Mir erscheint es jedoch unbestreitbar, daß in einem solchen Fall der Inhalt der Beistands- und Fürsorgepflicht geringer ist als in anderen, schwerwiegenderen Fällen, und dies um so eher, als das Eingreifen des Organs, außer zur Erfüllung der Fürsorgepflicht - und vielleicht noch mehr als dazu -, im Interesse des Dienstes und einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist (siehe insbesondere das Urteil vom 14. Juni 1979 in der Rechtssache 18/78, Frau V., Slg. 1979, 2093, und meine Schlußanträge in der Rechtssache 224/87, Koutchoumoff, Urteil vom 26. Januar 1989, Slg. 1989, 99, 104).
  • EuGH, 03.10.1989 - 383/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88
    1 - Uncil vom 20. Oklobcr 1981, Slg. 1981, 2393.2 - Uncil vom 3. Okiober 1989, Slg. 1989, 3069.
  • EuGH, 15.03.1984 - 28/83

    Forcheri / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88
    Des weiteren hat der Gerichtshof wiederholt festgestellt, daß die Kommissionsbeamten die Kommission nicht verklagen können, um zu verlangen, daß sie Artikel 169 EWG- Vertrag anwendet, um angeblichen Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht ein Ende zu bereiten (siehe Rechtssache 48/65, Lüttike, Slg. 1966, 28, sowie die Schlußanträge des Generalanwalts VerLoren van Themaat in der Rechtssache 28/83, Forcheri/Kommission, Slg. 1984, 1425, Urteil vom 15. Mai 1984).
  • EuGH, 11.07.1974 - 53/72

    Guillot / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88
    Dazu weise ich darauf hin, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes einen Begriff der allgemeinen Beistandspflicht herausgebildet hat, der über den Wortlaut des Artikels 24 hinausgeht (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72, Guillot, Slg. 1974, 791), indem sie insbesondere den Gesichtspunkt des Gleichgewichts hervorhebt, das zwischen den Rechten und Pflichten der Beamten bestehen muß.
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