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BFH, 25.04.2001 - I B 137, 138/00, I B 137/00, I B 138/00 |
Zitiervorschläge
BFH, Entscheidung vom 25.04.2001 - I B 137, 138/00, I B 137/00, I B 138/00 (https://dejure.org/2001,10497)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2001 - I B 137, 138/00, I B 137/00, I B 138/00 (https://dejure.org/2001,10497)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Protokollberichtigung - Unanfechtbarer Beschluss - Berichtigungsantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Protokollfälschung - Verfahrensfehler - Zeitpunkt des Berichtigungsantrages
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.03.2000 - VIII B 24/00
Abgelehnte Protokollberichtigung; Antragstellung nach Schluss der mündlichen …
Auszug aus BFH, 25.04.2001 - I B 137/00
Eine gleichwohl eingelegte Beschwerde ist daher unzulässig (vgl. im Einzelnen Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 16. März 2000 VIII B 24/00, BFH/NV 2000, 1124, m.w.N.).Der Umstand, dass die Protokollberichtigung nicht durch das Gericht, sondern durch den Vorsitzenden abgelehnt wurde, ändert daran nichts, weil der Berichtigungsantrag erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt wurde (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1124, m.w.N.).
- VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 30/06
Kein Verfassungsverstoß bei Entscheidung über Ausweisung eines "faktischen …
Bei einer Familiengemeinschaft zwischen Eltern und ihrem erwachsenen Kind können sich weitergehende Schutzwirkungen nur dann ergeben, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, die Familie somit im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 138/00 und 138 A/00 - und 22. Februar 2001 - VerfGH 103/00 und 103 A/00; im Anschluss an BVerfGE 80, 81 (94 f.)). - BFH, 25.04.2001 - I B 138/00
Protokollberichtigung - Unanfechtbarer Beschluss - Berichtigungsantrag - …
I B 137/00 I B 138/00.