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   VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00   

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https://dejure.org/2001,63702
VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00 (https://dejure.org/2001,63702)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.11.2001 - 14 A 122/00 (https://dejure.org/2001,63702)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. November 2001 - 14 A 122/00 (https://dejure.org/2001,63702)
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  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).

    Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).

  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
    Umgekehrt ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, Wohnungen, die keine reine Kapitalanlage darstellen, der Zweitwohnungssteuer zu unterwerfen (BVerfG in NVwZ 1996, 57 m.w.N.).

    Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).

  • BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98

    Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).

    Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).

  • VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00

    Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlung, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
    Auf die Frage der Befugnis zur Steuererhebung schon zu Beginn des Veranlagungsjahres und die Vereinbarkeit der Satzungsregelung mit dem KAG kommt es daher nicht mehr an (dazu Kammerurteil vom 28.06.2001 im Verfahren 14 A 154/00).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
    Entsprechendes gilt auch bei der Frage der Erledigung eines Vorauszahlungsbescheides, bei dem allerdings wegen der Ablösung nur für die Zukunft relevante Rechtswirkungen verbleiben können, die weiterhin eine Aufhebbarkeit gebieten (Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, § 113 Rd. 89; BVerwG DVBl 1998, 711 = NVwZ-RR 1998, 577 = KStZ 1999, 51).
  • BFH, 23.06.1993 - X B 134/91

    Reichweite der Aufhebung der Vollziehung (Vorlage an den Großen Senat)

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
    Dies zeigt, dass der Festsetzungsbescheid im Verhältnis zum Vorauszahlungsbescheid keinen Änderungsbescheid darstellen kann, sondern nur den Behaltensgrund für die Zukunft ablöst (so auch BFHE 172, S. 9, 13 ff und - für das Beitragsrecht - Habermann, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG-Kommentar, § 8 KAG, Rd. 374 f sowie OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 423).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1993 - 3 A 1693/92

    Schriftsätzlich erklärte Klageänderung; Weiterführung des Verfahrens;

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
    Dies zeigt, dass der Festsetzungsbescheid im Verhältnis zum Vorauszahlungsbescheid keinen Änderungsbescheid darstellen kann, sondern nur den Behaltensgrund für die Zukunft ablöst (so auch BFHE 172, S. 9, 13 ff und - für das Beitragsrecht - Habermann, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG-Kommentar, § 8 KAG, Rd. 374 f sowie OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 423).
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