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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 14 A 1372/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 14 A 1372/07 (https://dejure.org/2008,24258)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.08.2008 - 14 A 1372/07 (https://dejure.org/2008,24258)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. August 2008 - 14 A 1372/07 (https://dejure.org/2008,24258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 15 K 4315/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 14 A 1372/07
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2016 - 11 S 1414/16

    Zum Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Verlustfeststellung nach § 6

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen - nach wie vor offen oder unbeantwortet bzw. unzureichend beantwortet gebliebenen - Fragen im Berufungsverfahren stellen werden und im Zulassungsverfahren nicht abschließend geklärt bzw. beantwortet werden können, weshalb der Umstand, dass eine Frage noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde, allein nicht ausreichen kann, wenn die Frage ohne weiteres dort beantwortet werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 437/05 -, NVwZ-RR 2006, 255; vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230; OVG NRW, Beschluss vom 19.08.2008 - 14 A 1372/07 -, juris; Bader u.a., a.a.O., § 124 Rdn. 32 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit

    47 Verglichen mit Bemerkungen, die in der Rechtsprechung als noch zulässig akzeptiert worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35/92 - NVwZ 1993, 681: "außerordentlich dürftig", ferner Hinweise auf sprachliche und grammatikalische Mängel; BVerwG, Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 3/95 - juris: "fad" und "eintönig" ; OVG Berlin, Beschl. v. 5.5.2003 - 4 S 12.03 - juris: "Eiern Sie nicht herum"; OVG NRW, Urt. v. 16.3.2005 - 14 A 530/04 [nach Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rdnrn. 283 bis 288, Fußnote 797]: "grauenhaft" ; VG Stuttgart, Urt. v. 15.11.2005 - 13 K 3508/04 [nach Zimmerling/Brehm, a.a.O., Fußnote 800]: "abstruse Spekulationen" und "Halluzinationen"; VG Sigmaringen, Beschl. v. 4.9.2002 - 8 K 1687/02 [nach Zimmerling/Brehm, a.a.O., Fußnote 784]: "Sie können vielleicht an Maschinen arbeiten, aber nicht an Menschen"; VG Berlin, Beschl. v. 2.3.1998 - 12 A 37.98 [nach Zimmerling/Brehm, a.a.O., Fußnote 787]: "Sie sind nicht ohne Grund durch die erste und zweite Prüfung gefallen"), kann den Äußerungen Prof. Dr. F.´s nicht entnommen werden, sie seien unsachlich, aggressiv oder beleidigend und ließen keinen zweifelsfreien Schluss mehr auf die innere Distanz und Emotionsfreiheit des Prüfers zu, als dieser die Leistung der Klägerin zur Kenntnis nahm (vgl. hingegen für einen solchen Fall VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.9.1988 - 9 S 1929/88 - DVBl 1988, 1124: Randbemerkung in juristischer Klausur, die die Abkürzung "BRD" als "Wortungeheuer" bezeichnet; die Einordnung der Randbemerkung "Erbarmung! Barmherzigkeit!" wurde von OVG NRW, Beschl. v. 19.8.2008 -14 A 1372/07 - juris, offen gelassen, weil von der Klägerin nicht gerügt und weil es sich um die Beurteilung von Randbemerkungen zu einer unter dem Prinzip der Anonymität geschriebenen und bewerteten Klausur handele).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2020 - 12 S 3016/19

    EU-Freizügigkeit; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen - nach wie vor offen oder unbeantwortet bzw. unzureichend beantwortet gebliebenen - Fragen im Berufungsverfahren stellen werden und im Zulassungsverfahren nicht abschließend geklärt bzw. beantwortet werden können, weshalb der Umstand, dass eine Frage noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde, allein nicht ausreichen kann, wenn die Frage ohne weiteres dort beantwortet werden kann (vgl. etwa VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.08.2008 - 14 A 1372/07 - juris; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124 Rn. 108 ff.; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl., § 124, Rn. 31 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - juris und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
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