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   VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01   

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https://dejure.org/2003,15289
VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01 (https://dejure.org/2003,15289)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.08.2003 - 14 A 54/01 (https://dejure.org/2003,15289)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. August 2003 - 14 A 54/01 (https://dejure.org/2003,15289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Kurabgabe; Jahreskurabgabe; Kurabgabenpflichtige Personen; Ortsfremde Kurgäste

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Zweitwohnungsinhabern zur Jahreskurabgabe; Ortsfremdheit von Eigentümern von Wohnungen im Erhebungsgebiet; Zulässigkeit der Einbehaltung von Vermögen eines Dritten zur Abführung der Kurabgabe; Benachteiligung einheimischer ...

  • Judicialis

    KAG § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96

    Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuer neben Kurabgabe?

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01
    Derartige Typisierungen sind bei auswärtigen Inhabern von Wohneinheiten aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung zulässig, da die Feststellung, an wieviel Tagen sich die Wohnungsinhaber im Kurgebiet tatsächlich aufhalten, mit erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und kaum nachweisbar wäre, da diese anders als andere Kurgäste keinen weiteren Meldepflichten unterliegen (vgl. VG Schleswig, Urteil v. 26.09.1996 - 6 A 390/94 - Urteil v. 04.10.1999 - 14 A 160/99 - OVG Schleswig, Urteil v. 04.10.1995 a.a.O.; Urteil vom 25.08.1999 in NVwZ-RR 2000, 635).

    Zu der Möglichkeit der Heranziehung eines Zweitwohnungsinhabers für die Kurabgabeschuld seines Ehegatten als Entrichtungspflichtigem hat das OVG Schleswig in seinem bereits zitierten Urteil vom 25.08.1999 (a.a.O.) grundlegend und unter Korrektur seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeführt, dass die diesbezügliche Entrichtungspflicht des Beherbergers auf die Weiterleitung bereits einbehaltenen Vermögens der Familienangehörigen gerichtet und zugleich beschränkt ist.

    Um zunächst den kurabgabefähigen Aufwand (und mit ihm sodann die Höhe des Abgabensatzes) bestimmen zu können, muss der Anteil des durch die Kurabgabe zu deckenden Gesamtaufwandes in der Satzung bezeichnet sein, wenn derselbe gemeindliche Aufwand - wie hier - über unterschiedliche Abgaben / Entgelte finanziert wird (OVG Schleswig, Urteil vom 25.08.1999 - 2 L 223/96 - in NVwZ-RR 2000, 635 = KStZ 2000, 55).

  • VGH Hessen, 25.02.1986 - 5 TH 1207/85

    Funktion und Rechtsnatur des Kurbeitrags; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01
    Wie die Beklagte zutreffend in ihrem Widerspruchsbescheid ausführt, haben zwar auch die Gemeindebürger die Möglichkeit, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen; ihre gesetzliche Befreiung von der Kurabgabepflicht findet aber ihre sachlich plausible Grundlage einerseits in dem Umstand, dass derartige Einrichtungen in besonderer Weise gerade für ortsfremde Gäste und den Fremdenverkehr geschaffen, ausgebaut und unterhalten werden, andererseits die Gemeindebürger bereits über die der Gemeinde zufließenden Anteile der Einkommens- und Gewerbesteuer sowie die sonstigen gemeindlichen Abgaben an der Finanzierung des Gemeindehaushalts beteiligt sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 - in KStZ 1986, 134 und OVG Schleswig, Urteil vom 04.10.1995 a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01
    Diese Annahme ist erforderlich, weil die Kurabgabepflicht auch bei Inhabern von Ferienwohnungen nur an den tatsächlichen Aufenthalt im Erhebungsgebiet anknüpft - soweit § 3 Abs. 1 S. 3 KAS und § 10 Abs. 2 S. 2 KAG bestimmen, dass Eigentümer oder Besitzer von Wohneinheiten als ortsfremd gelten, wenn und soweit sie sich dort überwiegend zu Erholungszwecken aufhalten, so haben diese Bestimmungen nur Relevanz für das Merkmal der "Ortsfremdheit", nicht jedoch für die Frage des tatsächlichen Aufenthaltes im Erhebungsgebiet (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25.06.1991 in Die Gemeinde 1991, 257; Urteil vom 04.10.1995 in Die Gemeinde 1996, 80 ff = KStZ 1996, 215 = SchlHA 1996, 50; Urteil vom 26.05.1999 in NordÖR 2000, 81).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01
    Maßgeblich ist insoweit, dass sich der Satzungsgeber ein solches nachträgliches Rechenwerk nicht rückwirkend zu eigen machen kann (Urteile vom 02.12.1998 - 2 L 70/96 - in NordÖR 1999, 321 und vom 23.08.2000 - 2 L 226/98 - in NordÖR 2001, 221; i.E. zustimmend Elmenhorst, KStZ 2001, 164, 170).
  • BVerwG, 04.01.1980 - 7 B 252.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer pauschalierten

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01
    Andererseits ergibt sich aus dieser Typisierung zwangsläufig ein Vorteil derjenigen, die sich länger als 28 Tage im Kurgebiet aufhalten und ein Nachteil derjenigen, die sich über einen kürzeren Zeitraum dort befinden, da die Letztgenannten sich im Hinblick auf die Höhe der von ihnen geschuldeten Kurabgabe nicht darauf berufen können, sie hätten sich weniger als 28 Tage im Kurgebiet aufgehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252/79 - Buchholz 401.63 Nr. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 19.11.1991 - 2 L 203/91 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 134/98

    Gewinnorientierter Maßstab bei der Beitragsveranlagung zur Fremdenverkehrsabgabe;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01
    In einer anderen Entscheidung hat das OVG explizit darauf hingewiesen, dass bei der Finanzierung der gemeindlichen Aufwendungen kein Vorrang der Einnahmen aus Gebühren und privaten Entgelten besteht, sondern dass diese gleichrangig neben den Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen zur Verfügung stehen (Urteil vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - in Die Gemeinde 2000, 198 = SchlHA 2000, 92).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01
    Maßgeblich ist insoweit, dass sich der Satzungsgeber ein solches nachträgliches Rechenwerk nicht rückwirkend zu eigen machen kann (Urteile vom 02.12.1998 - 2 L 70/96 - in NordÖR 1999, 321 und vom 23.08.2000 - 2 L 226/98 - in NordÖR 2001, 221; i.E. zustimmend Elmenhorst, KStZ 2001, 164, 170).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 142/96
    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01
    Diese Annahme ist erforderlich, weil die Kurabgabepflicht auch bei Inhabern von Ferienwohnungen nur an den tatsächlichen Aufenthalt im Erhebungsgebiet anknüpft - soweit § 3 Abs. 1 S. 3 KAS und § 10 Abs. 2 S. 2 KAG bestimmen, dass Eigentümer oder Besitzer von Wohneinheiten als ortsfremd gelten, wenn und soweit sie sich dort überwiegend zu Erholungszwecken aufhalten, so haben diese Bestimmungen nur Relevanz für das Merkmal der "Ortsfremdheit", nicht jedoch für die Frage des tatsächlichen Aufenthaltes im Erhebungsgebiet (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25.06.1991 in Die Gemeinde 1991, 257; Urteil vom 04.10.1995 in Die Gemeinde 1996, 80 ff = KStZ 1996, 215 = SchlHA 1996, 50; Urteil vom 26.05.1999 in NordÖR 2000, 81).
  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe

    Zwar haben auch Gemeindebürger die Möglichkeit, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen; ihre gesetzliche Befreiung von der Kurabgabepflicht findet aber ihre sachlich plausible Grundlage einerseits in dem Umstand, dass derartige Einrichtungen in besonderer Weise gerade für ortsfremde Gäste und den Fremdenverkehr geschaffen, ausgebaut und unterhalten werden, andererseits die Gemeindebürger bereits über die der Gemeinde zufließenden Anteile der Einkommens- und Gewerbesteuer sowie die sonstigen gemeindlichen Abgaben an der Finanzierung des Gemeindehaushalts beteiligt werden (VG Schleswig, Urteil vom 4. August 2003 - 14 A 54/01 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe

    Zwar haben auch Gemeindebürger die Möglichkeit, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen; ihre gesetzliche Befreiung von der Kurabgabepflicht findet aber ihre sachlich plausible Grundlage einerseits in dem Umstand, dass derartige Einrichtungen in besonderer Weise gerade für ortsfremde Gäste und den Fremdenverkehr geschaffen, ausgebaut und unterhalten werden, andererseits die Gemeindebürger bereits über die der Gemeinde zufließenden Anteile der Einkommens- und Gewerbesteuer sowie die sonstigen gemeindlichen Abgaben an der Finanzierung des Gemeindehaushalts beteiligt werden (VG Schleswig, Urteil vom 4. August 2003 - 14 A 54/01 - juris Rn. 14 m.w.N.).
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