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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2006 - 14 B 2139/06   

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https://dejure.org/2006,19326
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2006 - 14 B 2139/06 (https://dejure.org/2006,19326)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.11.2006 - 14 B 2139/06 (https://dejure.org/2006,19326)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 (https://dejure.org/2006,19326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 23 L 1204/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2006 - 14 B 2139/06
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2006 - 14 B 2139/06
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5/04 -, veröffentlicht beispielsweise, NVwZ 2005, 1316, 1319.
  • VG Köln, 05.03.2007 - 23 K 1704/03

    Kölner Vergnügungssteuersatzung für Gewinnspielautomaten ist unwirksam

    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass dieser Maßstab nicht durch die Benutzung des Gewinnspielgerätes als Geldwechsler sowie durch Falsch-, Fremd- und Prüftestgeld verfälscht werden darf; Geldeinwürfe zu solchen Zwecken stellen keinen Spieleinsatz" dar, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 - VG Köln, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 23 L 1865/06 - .

    Der Rat hat sich hier zum einen nicht mit der Frage beschäftigt, ob derartige nicht als Vergnügungsaufwand zu qualifizierende Geldeinwürfe für vergangene Zeiträume noch zutreffend ermittelt werden können oder ob ihr Anteil so gering ist, dass sie eine zu vernachlässigende Größe darstellen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 -.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06

    Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: Erhebung für einen

    Zugleich hat er - ebenso wie zuvor schon das OVG Münster (30.11.2006 - 14 B 2139/06 -, juris) - klargestellt, dass sich den grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 nicht entnehmen lasse, dass ausschließlich eine Anknüpfung an die Einspielergebnisse der Anforderung danach gerecht werde, den zu besteuernden Vergnügungsaufwand proportional abzubilden.
  • VG Köln, 05.03.2007 - 23 K 1813/03

    Rechtmäßigkeit der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom 20. Dezember 2002;

    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass dieser Maßstab nicht durch die Benutzung des Gewinnspielgerätes als Geldwechsler sowie durch Falsch-, Fremd- und Prüftestgeld verfälscht werden darf; Geldeinwürfe zu solchen Zwecken stellen keinen Spieleinsatz" dar, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 - VG Köln, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 23 L 1865/06 - .

    Der Rat hat sich hier zum einen nicht mit der Frage beschäftigt, ob derartige nicht als Vergnügungsaufwand zu qualifizierende Geldeinwürfe für vergangene Zeiträume noch zutreffend ermittelt werden können oder ob ihr Anteil so gering ist, dass sie eine zu vernachlässigende Größe darstellen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 -.

  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Die Aufwendung des Spielers wird durch die Zahl und den Wert der eingeworfenen Münzen ausgedrückt (Nds. OVG, B. v. 04.06.2007 - 9 ME 58/07 -, NVwZ-RR 2007, 628 l. Sp.; FG Hamburg, B. v. 26.04.2005 - VII 293/99 -, EFG 2005, 1303, 1305/1306; OVG NW, B. v. 30.11.2006 - 14 B 2139/06 -, juris, Rdnr. 5; VG Düsseldorf, U. v. 15.05.2006 - 25 K 1176/06 -, BeckRS 2006, 24060).
  • VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2085/06

    Umstellung auf einspielergebnisbezogene Bemessung der Spielapparatesteuer

    Mit Beschluss vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 - hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Bezug auf diese Fragestellung ausgeführt:.
  • VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit;

    Mit Beschluss vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 - hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Bezug auf diese Fragestellung ausgeführt:.
  • VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 3272/06

    Vergnügungssteuer

    vgl. VG Köln, Beschlüsse vom 25.10.2006 - 23 L 1519/06 - und vom 29.8.2006 - 23 L 1204/06 -, letzterer bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 30.11.2006 - 14 B 2139/06 -.
  • VG Köln, 05.03.2007 - 23 K 1706/03

    Geltendmachung von Rechtsmitteln gegen die Heranziehung eines Insolvenzschuldners

    Der Rat hat sich hier zum einen nicht mit der Frage beschäftigt, ob derartige nicht als Vergnügungsaufwand zu qualifizierende Geldeinwürfe für vergangene Zeiträume noch zutreffend ermittelt werden können oder ob ihr Anteil so gering ist, dass sie eine zu vernachlässigende Größe darstellen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 14 B 2418/06
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 - zu einer vergleichbaren Heranziehung zur Vergnügungssteuer in C. ausgeführt:.
  • VG Gelsenkirchen, 24.07.2007 - 2 L 1772/06

    Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit; Vergnügungssteuer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2006 - 14 B 2139/06 -.
  • VG Arnsberg, 26.02.2009 - 5 K 599/08
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