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   FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11   

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https://dejure.org/2013,6886
FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11 (https://dejure.org/2013,6886)
FG München, Entscheidung vom 24.01.2013 - 14 K 2068/11 (https://dejure.org/2013,6886)
FG München, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 14 K 2068/11 (https://dejure.org/2013,6886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    "Mähdrescher II": Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen bei Veräußerung eines im Bruchteilseigentum erworbenen Gegenstandes durch einen Gemeinschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Mähdrescher durch einen Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft an einen anderen i.R.d. Weiterveräußerung an einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug beim Gemeinschafter bei Erwerb eines Mähdreschers durch eine Bruchteilsgemeinschaft Hinzuerwerb des Miteigentumsanteils des anderen Gemeinschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug beim Gemeinschafter bei Erwerb eines Mähdreschers durch eine Bruchteilsgemeinschaft - Hinzuerwerb des Miteigentumsanteils des anderen Gemeinschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer und Übertragung von Miteigentumsanteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 893
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.10.1998 - V R 31/98

    Vorsteuerabzug bei Bruchteilsberechtigten

    Auszug aus FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11
    Bereits mit Urteil vom 1. Oktober 1998 (V R 31/98, DStR 1998, 2007) hat der BFH den Beteiligten an einer Maschinengemeinschaft zugestanden, dass sie und nicht die Gemeinschaft Leistungsempfänger des von der Gemeinschaft bestellten Mähdreschers sind.

    Da der Zusammenschluss des Klägers und K jedoch nur zum gemeinsamen Erwerb des Mähdreschers erfolgte, die Gemeinschaft nicht auch zur Aufnahme einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit gegründet worden ist und auch keine entgeltlichen Leistungen ausgeübt hat (z. B. durch die Vermietung des Mähdreschers an den Kläger oder K), ist die Unternehmereigenschaft der Maschinengemeinschaft zu verneinen (vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Oktober 1998 V R 31/98, UR 1999, 36).

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11
    Danach sind für den Fall, dass eine Ehegattengemeinschaft keine Rechtspersönlichkeit besitzt und selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie ausübt, die Miteigentümer, die diese Gemeinschaft bilden, für Zwecke der Anwendung dieser Richtlinie als Leistungsempfänger anzusehen (EuGH-Urteil vom 21. April 2005 C-25/03, Slg. 2005, I-3123).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 40/01

    Errichtung eines Einfamilienhauses durch Ehegattengemeinschaft ohne

    Auszug aus FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11
    Im letzteren Fall ist grundsätzlich jeder Gemeinschafter mit dem für ihn vereinbarten Anteil Leistungsempfänger (vgl. zuletzt vom 6. Oktober 2005 V R 40/01).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 41/09

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten

    Auszug aus FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11
    In derartigen Fällen erbringt die Gemeinschaft nicht einmal eine Leistung, weil die Leistung unmittelbar vom Lieferer des Gemeinschaftsobjekts an den Gemeinschafter erfolgt (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 41/09 Tz.: 24 ff, BFH/NV 2011, 1978).
  • BFH, 05.10.1995 - V R 113/92

    1. Bei Bauvorhaben auf dem Grundstück eines Ehegatten steht der Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11
    18 Leistungsempfänger ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrundeliegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BStBl II 1996, 111).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 49/13

    Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 893 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) hat das FA zu Unrecht eine Entnahmebesteuerung vorgenommen und den Vorsteuerabzug versagt:.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG München vom 24. Januar 2013  14 K 2068/11 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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