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   FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10   

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https://dejure.org/2013,16345
FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10 (https://dejure.org/2013,16345)
FG München, Entscheidung vom 21.03.2013 - 14 K 2862/10 (https://dejure.org/2013,16345)
FG München, Entscheidung vom 21. März 2013 - 14 K 2862/10 (https://dejure.org/2013,16345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 14 Abs. 1 Nr. 3, UStG 2005 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Vorsteuern im Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug einer GmbH bei ausschließlichem Tätigwerden für einen Gesellschafter und jahrelanger Umsatzlosigkeit kein Vorsteuerabzug bei mangelnder Identifizierungsmöglichkeit der abgerechneten Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug einer GmbH bei ausschließlichem Tätigwerden für einen Gesellschafter und jahrelanger Umsatzlosigkeit - kein Vorsteuerabzug bei mangelnder Identifizierungsmöglichkeit der abgerechneten Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.09.1993 - V B 113/93

    Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
    In tatsächlicher Hinsicht trägt grundsätzlich der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (BFH-Beschluss vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281).

    Denn in tatsächlicher Hinsicht trägt grundsätzlich der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (BFH-Beschluss vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281).

  • BFH, 03.03.2011 - V R 23/10

    Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung

    Auszug aus FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
    Diese Vorschriften beruhen auf Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG), wonach der Steuerpflichtige (Unternehmer), der Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet, befugt ist, die im Inland geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen, die ihm von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert oder erbracht werden, von der von ihm geschuldeten Steuer abzuziehen (BFH-Urteil vom 3. März 2011 V R 23/10, BStBl II 2012, 74).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 59/07

    Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH muss das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen (zuletzt BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 59/07, BStBl II 2009, 218).
  • BFH, 01.07.2004 - V R 32/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels

    Auszug aus FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Kosten der bezogenen Leistungen allgemeine Kosten des Unternehmens sind und deshalb grundsätzlich direkt und unmittelbar mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen (vgl. BFH-Urteil vom 01.07.2004 V R 32/00, BStBl II 2004, 1022).
  • BFH, 08.09.2010 - XI R 31/08

    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung

    Auszug aus FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
    Soweit der BFH beispielsweise entschieden hat, dass eine Personengesellschaft die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für von ihr bezogene Dienstleistungen, die der Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dienen, nicht als Vorsteuer abziehen kann (BFH-Urteil vom 8. September 2010 XI R 31/08, BStBl II 2011, 197), hat er festgehalten, dass für den Vorsteuerabzug nicht die Frage entscheidend sei, ob die Übernahme der Geschäftsbesorgung für die Gesellschafter nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Personengesellschaft ihr Unternehmen hätte gründen und in Gang setzen können.
  • BFH, 24.05.1993 - V B 33/93

    Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als

    Auszug aus FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO, da das FA nur zu einem geringen Teil, der weniger als 5 % beträgt, unterlegen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Mai 1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133).
  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

    Auszug aus FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
    Es ist vor allem seine Sache und nicht Aufgabe des FA oder des Gerichts, sich um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu kümmern (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368 m.w.N).
  • BFH, 03.05.2007 - V B 87/05

    USt; Vorsteuer; Abrechnungspapier

    Auszug aus FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
    Hierfür ist es aber notwendig, dass in der Rechnung auf diese Unterlagen Bezug genommen wird und die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 3. Mai 2007 V B 87/05, BFH/NV 2007, 1550).
  • FG München, 14.06.2007 - 14 K 4127/06

    Anerkennung von Vorsteuer im Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt; Grundsatz

    Auszug aus FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
    Das gegen die Steuerfestsetzung 1993 geführte Einspruchs- und Klageverfahren blieb erfolglos (vgl. das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts München vom 14. Juni 2007, Az.: 14 K 4127/06).
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