Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 14 K 315/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Anzeige gem. § 27 Abs. 3 StVZO bei Veräußerung eines Kfz
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs. 5 Hs. 1 KraftStG; § 27 Abs. 3 StVZO
Zeitpunkt der Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht im Fall der Veräußerung eines inländischen Fahrzeugs; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Veräußerungsanzeige - IWW
- Judicialis
KraftStG § 5 Abs. 5 Hs. 1; ; StVZO § 27 Abs. 3
- RA Kotz
Kraftfahrzeugsteuerpflicht -Fahrzeugveräußerung - Haftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 27 Abs. 3; KraftStG § 3a
Kfz-Steuer; Endebescheid; Veräußerung; Veräußerungsanzeige; Nichtanzeige; Ausweisnummer - Notwendiger Inhalt einer Veräußerungsanzeige bei Verkauf an ausländischen Kfz-Käufer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Notwendiger Inhalt einer Veräußerungsanzeige bei Verkauf an ausländischen Kfz-Käufer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Kraftfahrzeugsteuer - Der Pkw-Halter haftet bei nicht vollständigen Angaben
- streifler.de (Kurzinformation)
Kraftfahrzeugsteuer: Pkw-Halter haftet bei unvollständigen Angaben
- streifler.de (Kurzinformation)
Kraftfahrzeugsteuer: Pkw-Halter haftet bei unvollständigen Angaben
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Gebrauchtwagenkauf: Angabe von Pass- oder Ausweisnummer des Käufers
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1111
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Köln, 08.02.2000 - 6 K 5726/95
Ende der Steuerpflicht; Anforderungen an die Veräußerungsanzeige
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 14 K 315/06
Sei die Anschrift unvollständig und seien überdies auch die übrigen Angaben offenkundig unzutreffend und könne demzufolge der Erwerber trotz angestellter sonstiger Erkundigungen nicht ermittelt werden, so sei die Veräußerungsanzeige fehlerhaft und unwirksam und sei einer "Nichtanzeige" gleichzusetzen (FG Köln, Urteil vom 08.02.2000 6 K 5726/95, EFG 2000, 1413).Ist die Anschrift in der Veräußerungsanzeige unzutreffend und kann demzufolge der Erwerber trotz angestellter sonstiger Erkundigungen nicht ermittelt werden, so ist die Veräußerungsanzeige fehlerhaft und unwirksam und demzufolge einer "Nichtanzeige" gleichzusetzen (FG Köln, Urteil vom 08.02.2000 6 K 5726/95, EFG 2000, 1413; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30.01.2004 14 K 63/00, n.v.; Strodthoff, Kommentar zum KraftStG, Stand: Oktober 2006, § 5 Rz 47).
- BFH, 19.12.1967 - II 17/64
Übergang eines Fahrzeugs - Fahrzeughalter - Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 14 K 315/06
Erfüllt der Erwerber daher entgegen einer vertraglichen Vereinbarung seine Verpflichtung zur Ummeldung des Fahrzeugs nicht (oder nicht rechtzeitig), muss sich der Veräußerer ein Versäumnis der Erwerbers als eigenes Verschulden anrechnen lassen und ggf. vermeintliche Ausgleichsansprüche selbst gegen den Erwerber geltend machen (BFH-Urteil vom 19.12.1967 II 17/64, BStBl II 1968, 359).