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   FG Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 14 K 373/94   

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FG Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 14 K 373/94 (https://dejure.org/1998,36843)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.1998 - 14 K 373/94 (https://dejure.org/1998,36843)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 14 K 373/94 (https://dejure.org/1998,36843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.1997 - III R 14/96

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 14 K 373/94
    Der Berichterstatter des Senats hat in Vorbereitung auf eine mündliche Verhandlung die Beteiligten auf die Entscheidung des BFH im Urteil vom 11. Dezember 1997, III R 14/96 - Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFHE) 185, 177 - hingewiesen, derzufolge die vorliegende Klage mit Rücksicht auf die bestandskräftige ESt-Veranlagung 1991 des Klägers unzulässig sein könnte.

    Feststellungsbescheide, durch welche die von einer Gesellschaft erzielten Einkünfte festgestellt werden, nehmen jedoch keine abschließende Einkünftezuordnung im Hinblick auf solche Umstände vor, welche bei den einzelnen Steuerpflichtigen nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG materiell-rechtlich aufgrund außerhalbder Gesellschaft liegender Umstände zu einer abweichenden Einkünftezuordnung führen; sie entfalten insoweit keine Bindungswirkung i.S.d. § 182 Abs. 1 AO (Urteil des BFH vom 11. Dezember 1997 - III R 14/96 . BFHE 185, 177).

    Denn das FA hat im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO keine bindende Entscheidung über die Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG aufgrund von einem Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklichter Besteuerungsmerkmale zu treffen ( BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 - III R 14/96 , a.a.O.).

    Bindend kann über die Einkünftezuordnung, soweit diese auch von Umständen abhängig ist, die ein Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklicht, nur das für die Besteuerung des einzelnen Gesellschafters berufene FA entscheiden ( BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 - III R 14/96 , a.a.O.).

    Entspricht hierbei die im Feststellungsbescheid - zunächst vorläufig i.S.d. § 155 Abs. 2 AO - angewandte Ermittlungsmethode (z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung statt Einkünfte aus Gewerbebetrieb) nicht der im ESt-Bescheid vorgenommenen Einkünftezuordnung, so ist die gesonderte und einheitliche Feststellung nach Maßgabe der im ESt-Bescheid vorgenommenen Einkünftezuordnung gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern ( BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 - III R 14/96 , a.a.O.).

  • BFH, 20.09.1995 - X R 46/94

    Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 14 K 373/94
    Zum notwendigen Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1. § 5 EStG ) gehören Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden ( BFH-Urteil vom 20. September 1995 - X R 46/94 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 393-395 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke wird eine solche Beteiligung aber dann genutzt, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern, oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten ( BFH-Urteil vom 20. September 1995 - X R 46/94 . a.a.O.).

  • BFH, 24.03.1998 - I R 83/97

    USA: Verluste aus stiller Beteiligung an einer US-limited partnership nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 14 K 373/94
    Der Prozeßbevollmächtigte ist dem mit Schriftsatz vom 23. Oktober 1998 unter Hinweis auf die BFH-Entscheidung vom 24. März 1998 - I R 83/97 , Bundessteuerblatt (BStBl) II 1998, 601, entgegengetreten.

    Diesem Ergebnis steht nicht die vom Prozeßbevollmächtigten genannte Entscheidung des BFH im Urteil vom 24. März 1998 - I R 83/97 .

  • BFH, 22.03.1995 - IV B 66/94

    Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 14 K 373/94
    S war nicht beizuladen, weil nach Auffassung des Senats die Klage unzulässig ist und daher eine Sachentscheidung nicht mehr getroffen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 22. März 1995 - IV B 66/94 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 996).
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 199/80
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 14 K 373/94
    Ergänzend zur Einspruchsentscheidung vom 07. November 1994, in der das FA insbesondere auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1983 - IV R 199/80 n.v. hingewiesen hat, weist es darauf hin, daß sich der Kläger im Pachtvertrag auch das Belieferungsrecht für die nichtalkoholischen Getränke gesichert habe.
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