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   FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09   

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FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09 (https://dejure.org/2012,20366)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.2012 - 14 K 4685/09 (https://dejure.org/2012,20366)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 14 K 4685/09 (https://dejure.org/2012,20366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerfreiheit eines von einem Schweizer Arbeitgeber bezahlten Entgelts für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit - Keine Beweiserleichterung für Nachweis der Steuerbefreiungsvoraussetzungen bei ausländischem Arbeitgeber - Verhältnis des sog. ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung der von einem Schweizer Arbeitgeber pauschal gezahlten Zuschläge als steuerfreier Arbeitslohn; Notwendigkeit des Nachweises der Zahlung der Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei einem ausländischen Arbeitgeber Keine Anwendung des Freizügigkeitsabkommens auf Steuergesetze Vertrauensschutz aufgrund einer Verwaltungsanweisung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei einem ausländischen Arbeitgeber - Keine Anwendung des Freizügigkeitsabkommens auf Steuergesetze - Vertrauensschutz aufgrund einer Verwaltungsanweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge eines Schweizer Arbeitgebers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1822
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 18/11

    Keine Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Sonntagsarbeit,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Mit Schreiben vom 22. Mai 2012 wies die Berichterstatterin den Vertreter des Kl sowie den Bekl auf das nach dem Erörterungstermin ergangene Urteil des BFH vom 8. Dezember 2011 VI R 18/11 (Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2012, 291) nebst zwei Aufsätzen hierzu hin.

    Im Übrigen seien in den Urteilsfällen VI R 56/90 und VI R 18/11 -im Gegensatz zum Streitfall- die vom Arbeitgeber bezahlten Einzelzuschläge auch der Höhe nach (im Voraus) vertraglich festgelegt gewesen.

    Die Kl antworteten mit Fax vom 20. Juni 2012, eingegangen bei Gericht am gleichen Tag, dass das Verfahren VI R 18/11 einen Steuerpflichtigen mit einem inländischen Arbeitgeber betreffe.

    Unter Berücksichtigung des Wortlauts "neben" kommt eine Steuerbefreiung nach § 3b Abs. 1 EStG nicht in Betracht, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit allgemein pauschaliert abgegolten wird und deshalb weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleistete Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerfreistellung nur nach %-Sätzen des Grundlohns) möglich ist (BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 18/11, BStBl. II 2012, 291).

    Denn der Arbeitgeber des Kl hat die pauschalen Zuwendungen nicht als Abschlagszahlung oder Vorschuss auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 18/11, Juris).

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 56/90

    Nachweis tatsächlich geleisteter Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Für die abgelaufenen Jahre ist der Nachweis der tatsächlich geleisteten SFN-Arbeit auch nachträglich möglich (BFH-Urteil vom 28.11.1990, BStBl II 1991, S. 298), z.B. durch einen Abgleich des Schichtplans mit der Urlaubs- und Krankenkartei.

    Die Zahlung der monatlichen Pauschale sei indes nicht an eine bestimmte im Vorhinein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Stundenzahl geknüpft worden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 56/90, BStBl. II 1991, 298).

    Im Übrigen seien in den Urteilsfällen VI R 56/90 und VI R 18/11 -im Gegensatz zum Streitfall- die vom Arbeitgeber bezahlten Einzelzuschläge auch der Höhe nach (im Voraus) vertraglich festgelegt gewesen.

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 14 K 1469/10

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgelder an Schweizer Privatschulen -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Dem steht nicht das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) und ihren Mitgliedern vom 21. Juni 1999 (sog. Freizügigkeitsabkommen -FZA-, Bundesgesetzblatt -BGBl.- II 2001, 811), das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist (offen gelassen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2003 2 BvR 168/02, Internationales Steuerrecht (IStR) 2004, 125) entgegen, auch wenn das FZA, ein sektorspezifisches Abkommen, ein völkerrechtlicher Vertrag ist, der bestimmte, im Einzelnen geregelte Freiheiten garantiert und ein allgemeines Diskriminierungsverbot formuliert (vgl. Urteil des Finanzgerichts -FG- Baden-Württemberg vom 21. Juli 2010 14 K 1469/10, Entscheidungen der FG -EFG- 2010, 1997).

    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Art. 21 FZA darauf schließen lässt, dass, nach dem Willen der Vertragsparteien, das FZA grundsätzlich keine Anwendung auf Steuernormen finden soll (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 21. Juli 2010 14 K 1469/10, EFG 2010, 1997).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Die Arbeitnehmerfreizügigkeit umfasst nach Art. 39 Abs. 2 und 3 des Vertrags zur Gründung der EG vom 7. Februar 1992 in der Fassung des Vertrags von Nizza vom 26. Februar 2001 (BGBl. 2002 11, 1666), geändert durch den Beitrittsvertrag (BGBl. 2003 11, 1477), das Recht auf Ausreise aus dem Heimatstaat, das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Aufnahmestaat sowie das Recht auf Gleichbehandlung beim Zugang und bei Ausübung einer Beschäftigung (Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Dezember 2002 C-385/00, BFH/NV 2003, Beilage 2, 75).

    Sie ist damit auch betroffen, wenn eine nationale Regelung geeignet ist, einen Arbeitnehmer an der Aufnahme einer Arbeit in einem anderen Staat zu behindern (EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 C-385/00, BFH/NV 2003, Beilage 2, 75).

  • BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08

    Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Nachtarbeit - Verzicht auf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Denn § 3b Abs. 1 EStG soll gewährleisten, dass nur Zuschläge steuerfrei bleiben, bei denen betragsmäßig genau feststeht, dass sie nur für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden und keine allgemeine Gegenleistung für die Arbeitsleistung -so wie im Streitfall- darstellen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

    Ist eine Zurechnung der Höhe nach nicht möglich, schließt dies aus, lediglich die Differenz zwischen der Pauschale und dem sich bei der Einzelberechnung ergebenden Betrag als steuerpflichtigen Arbeitslohn zu behandeln (siehe zur "Differenzbesteuerung" BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

  • BFH, 16.12.2010 - VI R 27/10

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Ferner sei im Verfahren VI R 27/10 keine Einzelauflistung / Einzelabrechnung vorgelegt, sondern eine prozentuale Ermittlung vorgenommen worden.

    Denn die Steuerbefreiung setzt voraus, dass in dem Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und den Erschwerniszuschlägen unterschieden und ein Bezug zwischen der zu leistenden Nacht- und Sonntagsarbeit und dem Lohn hergestellt wird (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2010 VI R 27/10, BFH/NV 2011, 683).

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 50/09

    Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Denn laufender Arbeitslohn ist das dem Arbeitnehmer regelmäßig zufließende Arbeitsentgelt (Monatsgehalt, laufende Zulagen oder Zuschläge, etc.; BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 50/09, BStBl. II 2011, 43).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Diesbezüglicher Vertrauensschutz wird nach nationalem Recht nicht im Rahmen der Steuerfestsetzung, sondern im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1998 X R 110/95, BStBl. II 1999, 225; vom 30. April 2009 V R 15/07, BStBl. II 2009, 744 und vom 8. Juli 2009 XI R 51/07, BFH/NV 2010, 256).
  • BFH, 08.07.2009 - XI R 51/07

    Kein Gutglaubensschutz bei unzutreffender Rechnungsanschrift des Leistenden -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Diesbezüglicher Vertrauensschutz wird nach nationalem Recht nicht im Rahmen der Steuerfestsetzung, sondern im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1998 X R 110/95, BStBl. II 1999, 225; vom 30. April 2009 V R 15/07, BStBl. II 2009, 744 und vom 8. Juli 2009 XI R 51/07, BFH/NV 2010, 256).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09
    Nach Art. 31 Abs. 1 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge ist das FZA nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung im Lichte seines Ziels und Zwecks auszulegen (EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010 C-70/09, Tz. 36, 42, Juris).
  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

  • BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02

    Zur steuerlichen Behandlung einer schweizerischen Universität in Deutschland -

  • BFH, 26.05.2004 - I R 54/03

    Quellensteuerhöchstsätze für Dividenden nach dem DBA-Russland

  • BFH, 09.08.2004 - VI B 160/02

    Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

  • BFH, 19.11.2002 - IV B 160/02

    Gewinnfeststellungsbescheid des Finanzamts - Höhe und Umfang der

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 48/12

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1822 veröffentlichten Gründen ab.
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