Rechtsprechung
FG Münster, 27.06.1991 - 14 K 6015/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 21.06.2007 - III R 48/04
Diätkosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Die Vorschrift enthält insoweit eine Einschränkung der regelmäßig als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigenden Krankheitskosten; auf die Schwere der Krankheit kommt es dabei nicht an (FG Münster, Urteil vom 27. Juni 1991 14 K 6015/88, juris). - FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 127/10
Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel zur Linderung von Multiple Sklerose …
Die Vorschrift enthält insoweit eine Einschränkung der regelmäßig als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigenden Krankheitskosten; auf die Schwere der Krankheit kommt es dabei nicht entscheidend an (FG Münster, Urteil vom 27. Juni 1991 14 K 6015/88, juris). - FG München, 22.10.2002 - 6 K 4927/99
Abzugsfähigkeit von Mineralwasser als außergewöhnliche Belastung; Pauschale …
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 27. Juni 1991 (14 K 6015/88, nicht veröffentlicht) entschieden, dass kalziumarmes Mineralwasser eine Diätverpflegung i.S.d. § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG darstelle, denn es handele sich um ein frei erhältliches, hochwertiges Getränk zur Gesundheitsförderung oder -erhaltung.