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   FG München, 14.06.2005 - 14 K 971/03   

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https://dejure.org/2005,19556
FG München, 14.06.2005 - 14 K 971/03 (https://dejure.org/2005,19556)
FG München, Entscheidung vom 14.06.2005 - 14 K 971/03 (https://dejure.org/2005,19556)
FG München, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 14 K 971/03 (https://dejure.org/2005,19556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mineralölsteuervergütung wegen einer verwendeten Menge Gasöl; Kraftfahrzeugsteuerrechliche Anerkennung eines Fahrzeugs als Sonderfahrzeug; Steuerrechtliche Definition eines Sonderfahrzeugs; Veränderung des Charakters einer Zugmaschine durch den Ausbau von ...

  • Judicialis

    MinöStG § 25b Abs. 1 Nr. 3; ; MinöStG § 25b Abs. 1 Nr. 4; ; MinöStG § 25b Abs. 2; ; MinöStG § 25c Nr. 1 Buchst. a; ; KraftStG § 3 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mineralölsteuervergütung nach § 25b Abs. 1 Nr. 3 MinöStG für Sonderfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft; Mineralölsteuer (als Gesamtrechtsnachfolger ...)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mineralölsteuervergütung nach § 25b Abs. 1 Nr. 3 MinöStG für Sonderfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft - Mineralölsteuer (als Gesamtrechtsnachfolger ...)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.06.2004 - VII R 42/03

    Transportfahrzeug zur Beförderung sog. Holzrückmaschinen

    Auszug aus FG München, 14.06.2005 - 14 K 971/03
    Eine Bestimmung für eine Verwendung in Betrieben der Landwirtschaft ist nach Sinn und Zweck der Regelung nur bei Transportfahrzeugen gegeben, die ausschließlich geeignet und bestimmt sind, "ihrer Art nach" nur in der Land- oder Forstwirtschaft anfallende Transportleistungen zu erbringen (BFH-Urteil vom 22.06.2004 VII R 42/03, BStBl. II 2004, 903).

    Unter Berücksichtigung der Definition in § 3 Nr. 7 Satz 2 KraftStG und der Rechtsprechung hierzu (BFH-Urteil vom 22.06.2004 VII R 42/03, a.a.O) handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug nicht um ein Sonderfahrzeug i.S.v. § 25 b Abs. 2 MinöStG, da es nicht ausschließlich für den Einsatz in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben besonders hergerichtet ist.

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus FG München, 14.06.2005 - 14 K 971/03
    Hierfür spricht auch der Grundsatz, dass Tatbestandsmerkmale, die für eine Steuerermäßigung oder Steuervergütung erfüllt sein müssen, auch wenn sie in unterschiedlichen Gesetzen verwendet werden, gleich auszulegen sind (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2005 III R 20/00, n.n.v.).
  • FG München, 10.04.2008 - 14 K 1406/07

    Mineralölsteuervergütung für landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge

    (II. Rechtsgang, bisher 14 K 971/03).

    Die nach erfolglosem Einspruch gegen die Einspruchsentscheidung vom 31. Januar 2003 erhobene Klage wurde durch Urteil des Gerichts vom 14. Juni 2005 - 14 K 971/03 (ZfZ 06, 28) als unbegründet abgewiesen.

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