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   FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02   

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https://dejure.org/2002,9167
FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02 (https://dejure.org/2002,9167)
FG Köln, Entscheidung vom 11.12.2002 - 14 K 988/02 (https://dejure.org/2002,9167)
FG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 14 K 988/02 (https://dejure.org/2002,9167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Förderzeitraums bei der Eigenheimzulage erst nach Verlegung des Fußbodens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fördermittel: - Beginn des Förderzeitraums bei der Eigenheimzulage erst nach Verlegung des Fußbodens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Eigenheimförderung - Wohnung ohne Fußböden ist nicht fertiggestellt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Eigenheimzulage; Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken; Beginn des Förderzeitraums; Heranziehen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs; Möglichkeit der Führung eines selbständigen Haushaltes; Erforderlichkeit erheblicher Restarbeiten; Zumutbarkeit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.07.1980 - III R 46/78

    Begriff der Wohnung bei der Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
    Die Frage der Bezugsfertigkeit ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25.7.1980 III R 46/78, BFHE 132, 99, BStBl II 1981, 152 ).

    Der Bundesfinanzhof hat zwar in seiner Entscheidung 25.7.1980 ( a.a.O. BStBl II 1981, 152 ) ausgesprochen, dass unerhebliche Restarbeiten vorliegen, bei denen dem Erwerber die Benutzung der Wohnung zugemutet werden kann, wenn ein Teil des Teppichbodens noch nicht verlegt ist oder wenn die Fußböden so weit vorbereitet sind, daß lediglich noch die bereits entsprechend zugeschnittenen Teppichböden auszulegen und die Wände zu tapezieren sind ( BFH- Urteil vom 19.7.1985 III R 139/80, BFH/NV 1986, 325 ).

  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
    Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfordert, dass die Wohnung von dem Steuerpflichtigen selbst oder von seinen mit ihm in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen tatsächlich bewohnt wird ( BFH-Beschluß vom 28.5.2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284 m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - V 301/99

    Beginn des Förderungszeitraums bei Anschaffung

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
    Dies rechtfertigt es, eine " Anschaffung einer Wohnung " im Rahmen des § 3 EigZulG erst anzunehmen, wenn die Wohnung zur Nutzung durch den Erwerber betriebsbereit ist ( im Ergebnis ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.1.2002 1K 644/98, EFG 2002, 595 ; FG Schleswig-Holstein Urteil vom 8.3.00 V 301/99 , EFG 2000, 1050).
  • BFH, 11.09.2001 - X B 153/00

    Beginn des Abzugszeitraums für die Grundförderung nach § 10e EStG

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
    Unerheblich ist grundsätzlich, aus welchen Gründen er die Wohnung im Anschaffungsjahr nicht bezieht oder nicht beziehen kann ( BFH-Beschluß vom 11.9.2001 X B 153/00, BFH/NV 2002, 25 zu der gleichgelagerten Vorschrift des § 10 e Abs. 1 EStG ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.01.2002 - 1 K 644/98

    Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums bei Anschaffung

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
    Dies rechtfertigt es, eine " Anschaffung einer Wohnung " im Rahmen des § 3 EigZulG erst anzunehmen, wenn die Wohnung zur Nutzung durch den Erwerber betriebsbereit ist ( im Ergebnis ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.1.2002 1K 644/98, EFG 2002, 595 ; FG Schleswig-Holstein Urteil vom 8.3.00 V 301/99 , EFG 2000, 1050).
  • BFH, 19.07.1985 - III R 139/80

    Abgrenzung der Grundstücksarten Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
    Der Bundesfinanzhof hat zwar in seiner Entscheidung 25.7.1980 ( a.a.O. BStBl II 1981, 152 ) ausgesprochen, dass unerhebliche Restarbeiten vorliegen, bei denen dem Erwerber die Benutzung der Wohnung zugemutet werden kann, wenn ein Teil des Teppichbodens noch nicht verlegt ist oder wenn die Fußböden so weit vorbereitet sind, daß lediglich noch die bereits entsprechend zugeschnittenen Teppichböden auszulegen und die Wände zu tapezieren sind ( BFH- Urteil vom 19.7.1985 III R 139/80, BFH/NV 1986, 325 ).
  • BFH, 15.11.1989 - II R 138/86

    Bestimmung der Bezugsferitgkeit von Gebäuden

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
    Es erscheint nicht wahrscheinlich, dass im Jahr 1999 unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Erwerber einer Neubauwohnung deren Benutzung zuzumuten ist, wenn im größten Teil des Wohnbereichs nur Estrich als Fußboden vorhanden ist ( Vgl. auch FG Rheinl.Pfalz Urteil vom 21.11.00 2 K 1595/00 ).Soweit der BFH in seiner Entscheidung vom 15.11.1989 als tragend ansieht, daß eine Erneuerung des gesamten Fußbodenbelags nach Einzug nicht zu einer Unterbrechung der Wohnnutzung führen würde und deshalb solche Restarbeiten vor Bezug die Bezugsfertigkeit nicht hindern sollen ( BFH -Urteil vom 15. November 1989 II R 138/86, BFH/NV 1990, 622 ), führt diese Überlegung im Streitfall nicht weiter.
  • FG München, 23.03.2000 - 1 V 662/00

    Erstjahr für die Berechnung der Einkunftsgrenzen nach dem Eigenheimzulagengesetz

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
    Nach ihrer Auffassung bestätigt der Beschluß des FG München vom 23.3.2000 ( AZ: 1 V 662/00 ) ihre rechtliche Würdigung.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 2 K 1595/00

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
    Es erscheint nicht wahrscheinlich, dass im Jahr 1999 unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Erwerber einer Neubauwohnung deren Benutzung zuzumuten ist, wenn im größten Teil des Wohnbereichs nur Estrich als Fußboden vorhanden ist ( Vgl. auch FG Rheinl.Pfalz Urteil vom 21.11.00 2 K 1595/00 ).Soweit der BFH in seiner Entscheidung vom 15.11.1989 als tragend ansieht, daß eine Erneuerung des gesamten Fußbodenbelags nach Einzug nicht zu einer Unterbrechung der Wohnnutzung führen würde und deshalb solche Restarbeiten vor Bezug die Bezugsfertigkeit nicht hindern sollen ( BFH -Urteil vom 15. November 1989 II R 138/86, BFH/NV 1990, 622 ), führt diese Überlegung im Streitfall nicht weiter.
  • OVG Sachsen, 14.03.2013 - 5 A 739/10

    Erschließungsbeitrag, endgültige Herstellung einer Anbaustraße, Gehwege

    18 Dem Senat liegen die zur Sache gehörenden Akten des Beklagten (1 Leitzordner und 3 Heftungen), die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Dresden zum Verfahren 14 K 988/02 und 14 K 1710/03 sowie die Verfahrensakten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Zulassungsverfahren (5 A 77/08) und zum Berufungsverfahren (5 A 739/10) vor.
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