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   OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1994 - 14 L 5/94   

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https://dejure.org/1994,6777
OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1994 - 14 L 5/94 (https://dejure.org/1994,6777)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.09.1994 - 14 L 5/94 (https://dejure.org/1994,6777)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. September 1994 - 14 L 5/94 (https://dejure.org/1994,6777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzureichende Mitbestimmung des Personalrates im förmlichen Disziplinarverfahren ; Entscheidung zur Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht als mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt ; Vorwurf des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 61.84

    Unfallflucht außerhalb des Dienstes eines Beamten der Deutschen Bundespost -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1994 - 14 L 5/94
    Denn auch bei einer auf Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme beschränkten Berufung der Einleitungsbehörde mit dem Ziel der Verschärfung der Disziplinarmaßnahme kann das Berufungsgericht trotz dieser Zielrichtung die Entscheidung der Vorinstanz auch zugunsten des betroffenen Beamten ändern (BVerwG, Urt. v. 18.04.1985 - 1 D 61.84 - Köhler/Ratz, a.a.O., § 80 Rdn. 6 und § 86 Rdn. 6).
  • BVerwG, 07.05.1985 - 1 D 176.84

    Mißbrauch von Essensmarken als Betrug zum Nachteil des Dienstherrn -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1994 - 14 L 5/94
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führe die mißbräuchliche Verwendung von Essenmarken regelmäßig zu einer Gehaltskürzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1985 - 1 D 176.84 -).
  • BDH, 15.05.1956 - I D 150/54
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1994 - 14 L 5/94
    Darüber hinaus hat das Berufungsgericht Verfahrensfehler, die das gesamte Disziplinarverfahren unzulässig machen, ohnehin von Amts wegen zu beachten (BDH, Urteile vom 11.08.1953 - I D 22/53 -, BDHE 1, 147, und vom 15.05.1956 - I D 150/54 -, BDHE 3, 53/55; Claussen/Janzen, BDO, 7. Aufl., § 82 Rdn. 7 b).
  • BDH, 11.08.1953 - I D 22/53
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1994 - 14 L 5/94
    Darüber hinaus hat das Berufungsgericht Verfahrensfehler, die das gesamte Disziplinarverfahren unzulässig machen, ohnehin von Amts wegen zu beachten (BDH, Urteile vom 11.08.1953 - I D 22/53 -, BDHE 1, 147, und vom 15.05.1956 - I D 150/54 -, BDHE 3, 53/55; Claussen/Janzen, BDO, 7. Aufl., § 82 Rdn. 7 b).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2007 - 3 MB 20/07

    Ausschreibung; Bewerberkreis; Richterstelle

    Diese Vorschrift soll eine "umfassende" Mitbestimmung der Beschäftigten sowie eine "lückenlose" partnerschaftliche Beteiligung der Personalvertretung garantieren (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 09.09.1994 - 14 L 5/94 -, SchlHA 1995, 21 f, unter Bezugnahme auf die Amtl. Begr., LT-Drs 12/996 v. 24.08.1990, S. 68, 69, wo dem Personalrat die "Allzuständigkeit" zuerkannt wird).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2008 - 14 LB 4/07

    Annahme eines Verfahrensmangels bei der Mitwirkung eines Hauptpersonalrates der

    Ein Disziplinarverfahren ist grundsätzlich unzulässig, wenn die zuständige Personalvertretung bei der Entscheidung über die Erhebung der Disziplinarklage gemäß § 34 Abs. 1 LDG nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 09.09.1994 - 14 L 5/94 -, SchlHA 1995, 21 f).
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