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LG Bochum, 28.07.2016 - 14 O 102/16 |
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Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.07.2016 - 14 O 102/16
- OLG Hamm, 07.03.2017 - 4 U 162/16
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 07.03.2017 - 4 U 162/16
Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen
Der Beklagte beantragt deshalb, das Urteil des Landgerichts Bochum Az. I-14 O 102/16 abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, 1. bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu vollziehen an dem jeweiligen gesetzlichen Vertreter, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Internet gegenüber Verbrauchern Behältnisse mit Aromastoffen für E-Zigaretten anzubieten, ohne Vorkehrungen zu treffen, um eine Abgabe dieser Waren an Kinder und Jugendliche zu verhindern, wenn dies wie in Anlage K 2 und K 4 geschieht, 2. an sie einen Betrag in Höhe von 1.140,-- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.