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   LG Berlin, 16.06.2009 - 14 O 341/08   

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https://dejure.org/2009,96159
LG Berlin, 16.06.2009 - 14 O 341/08 (https://dejure.org/2009,96159)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.06.2009 - 14 O 341/08 (https://dejure.org/2009,96159)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 14 O 341/08 (https://dejure.org/2009,96159)
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Volltextveröffentlichung

  • autokaufrecht.info

    Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Umgehungsgeschäfts - Agenturgeschäft

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus LG Berlin, 16.06.2009 - 14 O 341/08
    Angesichts des klaren und eindeutigen Vertragsinhalts kommt derartigen (Begleit-)Umständen keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. dazu nur BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039 f.; als Anlage zum Schriftsatz vom 09.10.2009 eingereicht); Gleiches gilt, soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass sich das Fahrzeug bei bzw. vor der Veräußerung auf dem Hof der Beklagten befand, wobei es schließlich auch nicht darauf ankommt, ob an dem Fahrzeug - wie die Beklagte behauptet - ein Hinweis angebracht war, dass es sich lediglich um eine "Agenturfahrzeug" handelt (vgl. nur BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039 f.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kommen danach zwar im Einzelfall auch bei Vorliegen eines Agenturgeschäfts direkte Ansprüche gegen den Gebrauchswagenhändler in Betracht; dies gilt dann, wenn das Agenturgeschäft rechtsmissbräuchlich dazu eingesetzt wird, um ein in Wahrheit vorliegendes Eigengeschäft zu verschleiern (vgl. nur BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039, 1040; Urt . v. 22.11.2006 - VIII ZR 72/06 , BGHZ 170, 67 = NJW 2007, 759 Rn . 16).

    Abgesehen davon, dass die Zeugin W dies bei ihrer Vernehmung im Termin am 16.06.2009 ausdrücklich bestätigt hat, wäre es Sache der Klägerin gewesen, diejenigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass tatsächlich ein Umgehungsgeschäft vorliegt (vgl. nur BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039, 1040 f.).

  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus LG Berlin, 16.06.2009 - 14 O 341/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommen danach zwar im Einzelfall auch bei Vorliegen eines Agenturgeschäfts direkte Ansprüche gegen den Gebrauchswagenhändler in Betracht; dies gilt dann, wenn das Agenturgeschäft rechtsmissbräuchlich dazu eingesetzt wird, um ein in Wahrheit vorliegendes Eigengeschäft zu verschleiern (vgl. nur BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039, 1040; Urt . v. 22.11.2006 - VIII ZR 72/06 , BGHZ 170, 67 = NJW 2007, 759 Rn . 16).
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