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   LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12   

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https://dejure.org/2012,46259
LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12 (https://dejure.org/2012,46259)
LG München I, Entscheidung vom 17.08.2012 - 14 S 8110/12 (https://dejure.org/2012,46259)
LG München I, Entscheidung vom 17. August 2012 - 14 S 8110/12 (https://dejure.org/2012,46259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumung und Herausgabe einer Wohnung samt Nebenräumen und Garagen i.R.e. Verwertungskündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verwertungskündigung - massive Schäden an einem Mietshaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierung wirtschaftlich sinnlos: Verwertungskündigung wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertungskündigung bei Erwerb abrissreifer Immobilie? (IMR 2013, 179)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
    a) Der klägerseits beabsichtigte Verkauf des streitgegenständlichen Objekts stellt eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks dar (siehe hierzu auch BVerfG NJW 1989, 972 und NJW 1992, 361).

    Die beabsichtigte Verwertung des Grundstücks im Wege des Verkaufs stellt sich vor dem Hintergrund, dass Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis den Kern des Eigentumsrechts ausmachen, insbesondere auch dann als angemessen dar, wenn der Verkauf ggfs. nicht unbedingt zwingend erforderlich wäre (BVerfG NJW 1989, 972, NJW 1991, 3270 und NJW-RR 2004, 371 f.).

    Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (BVerfG NJW 1989, 972).

  • BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 8/08

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks

    Auszug aus LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
    Die im Rahmen des § 573 II Nr. 3 BGB erforderliche Abwägung zwischen dem grundsätzlichen Bestandsinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Eigentümers entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; sie lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der konkreten Situation des Vermieters treffen (siehe zum Ganzen BGH NJW 2009, 1200ff. m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Verwertungskündigung auch dann möglich, wenn ein Erwerber ein Grundstück im vermieteten Zustand (ggfs. zu einem günstigen / günstigeren Preis) mit dem Ziel der "Freikündigung" und des anschließenden Abrisses des Gebäudes zum Zwecke der Neuerrichtung von Wohnraum erworben hat (siehe hierzu z.B. BGH NJW 2009, 1200ff.).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
    a) Der klägerseits beabsichtigte Verkauf des streitgegenständlichen Objekts stellt eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks dar (siehe hierzu auch BVerfG NJW 1989, 972 und NJW 1992, 361).

    Das Eigentum gewährt dem Vermieter vor diesem Hintergrund keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (BVerfG NJW 1992, 361 f.).

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 226/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
    Insbesondere stellt diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht nur auf einen Erwerb im Wege des Erbgangs ab, wenn dort ausgeführt wird, dass andernfalls die im Rahmen von § 573 II Nr. 3 BGB erforderliche Abwägung und Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls auf den singulären Aspekt, ob seit dem Erwerb des Objekts durch den jetzigen Vermieter eine Verschlechterung des Verkehrswerts oder der Rentabilität eingetreten sei, verkürzt würde (BGH NJW-RR 2011, 1517 f.).
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
    Die Kläger haben den Kündigungsgrund in der Kündigung so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann, indem die Kläger insbesondere ausgeführt haben, dass sich das derzeit für sie wirtschaftlich nicht rentable Anwesen mit massiven Schäden in einem abrisswürdigen Zustand befinde, dass für eine Instandsetzung mindestens ein Kostenaufwand in Höhe von Euro 70.000,00 notwendig wäre, um eine dauerhafte Nutzung des Gebäudes zu Vermietungszwecken gewährleisten zu können, ihnen eine solche Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen jedoch nicht möglich sei und sie vor diesem Gesamthintergrund das Grundstück zu veräußern beabsichtigen (siehe hierzu auch BGH NJW 2011, 1135ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
    Auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 I 1 GG und deshalb grundgesetzlich geschützt (BVerfG NJW 1993, 2035 f.).
  • BVerfG, 12.11.2003 - 1 BvR 1424/02

    Zu den Anforderungen an eine so genannte Verwertungskündigung des

    Auszug aus LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
    Die beabsichtigte Verwertung des Grundstücks im Wege des Verkaufs stellt sich vor dem Hintergrund, dass Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis den Kern des Eigentumsrechts ausmachen, insbesondere auch dann als angemessen dar, wenn der Verkauf ggfs. nicht unbedingt zwingend erforderlich wäre (BVerfG NJW 1989, 972, NJW 1991, 3270 und NJW-RR 2004, 371 f.).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Auszug aus LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
    Auch der Eigentumswechsel betreffend das Anwesen zugunsten der Kläger zu je 1/2 im Jahr 1994 änderte an der Vermieterstellung der Mutter der Kläger nichts, da diese gleichzeitig bis zu ihrem Tod ein Nießbrauch eingeräumt wurde (siehe hierzu auch BGH NJW 1983, 1780).
  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 539/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
    Die beabsichtigte Verwertung des Grundstücks im Wege des Verkaufs stellt sich vor dem Hintergrund, dass Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis den Kern des Eigentumsrechts ausmachen, insbesondere auch dann als angemessen dar, wenn der Verkauf ggfs. nicht unbedingt zwingend erforderlich wäre (BVerfG NJW 1989, 972, NJW 1991, 3270 und NJW-RR 2004, 371 f.).
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