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   LAG Hamm, 24.04.1996 - 14 Sa 1670/95   

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https://dejure.org/1996,7280
LAG Hamm, 24.04.1996 - 14 Sa 1670/95 (https://dejure.org/1996,7280)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.04.1996 - 14 Sa 1670/95 (https://dejure.org/1996,7280)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. April 1996 - 14 Sa 1670/95 (https://dejure.org/1996,7280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der von Spielbankbesuchern getätigten Zuwendungen an das Personal; Vorwegentnahme von Arbeitgeberanteilen der Sozialversicherung und anderen Personalaufwendungen bei der Berechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Steuern und Sozialversicherung: Schwerbehindertenausgleichsabgabe - Zahlung aus dem Tronc

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Bremen, 16.09.1997 - 3 Sa 359/95

    Arbeitsentgelt: Verwendung des Tronc zur Deckung von Personalaufwendungen

    Deshalb haben auch verschiedene Landesarbeitsgerichte die Entnahme der Sozialversicherungsbeiträge - und zwar sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberbeiträge - für zulässig erachtet (vgl. LAG Berlin Urt. v. 04.04.1996 - Az.: 7 Sa 113/95; LAG Hamm Urt. v. 24.04.1996 - Az.: 14 Sa 1670/95; LAG Hessen Urt. v. 28.11.1996 - Az.: 5 Sa 220/96 NZA-RR 1997, 373 ).

    Eine entsprechende Auslegung hat auch das Landesarbeitsgericht Berlin in seinem Urteil vom 04.04.1996 - Az.: 7 Sa 113/95 - vorgenommen; gleiches gilt auch für das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.04.1996 - Az.: 14 Sa 1670/95 - und das Urteil des Landesarbeitsgericht Hessen vom 28.11.1996 - Az.: 5 Sa 220/96 (NZA-RR 1997, 373 ff.) -.

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 24.04.1996 - Az.: 14 Sa 1670/95 - die Entnahme der Schwerbehindertenausgleichsabgabe aus dem Tronc durch die Spielbank für nicht zulässig erachtet.

  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96

    Zulässigkeit von Vorwegentnahmen aus dem Spielbanktronc

    Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. April 1996 - 14 Sa 1670/95 - werden zurückgewiesen.
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