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   LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05   

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https://dejure.org/2006,10536
LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05 (https://dejure.org/2006,10536)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05 (https://dejure.org/2006,10536)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 14 Sa 1801/05 (https://dejure.org/2006,10536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit zweier betriebsbedingter Kündigungen sowie hilfsweise Weiterbeschäftigung der Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreites; Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsbezogene Sozialauswahl in Filialbetrieb aufgrund tatsächlicher Handhabung der allgemeinen Organisationsentscheidung und Funktionszuweisung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbegriff bei Sozialauswahl in Filialbetrieb ? Maßgebend tatsächliche Ausübung der Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 730
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin, 16.12.2005 - 13 Sa 1800/05
    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05
    Insoweit ist die erkennende Kammer der gleichen Rechtsauffassung wie das LAG Berlin, Kammer 13, im Urteil vom 16.12.2005 im Parallelverfahren 13 Sa 1800/05.

    Dafür, im Wege der Sozialauswahl für die zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb des Unternehmens Arbeitsplätze frei zu kündigen, besteht kein dringendes, auf deren Beschäftigungsbetrieb bezogenes Erfordernis, das eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen könnte (LAG Berlin vom 16.12.2005, 13 Sa 1800/05 unter Hinweis auf BAG vom 2.6.2005, aaO).

    Die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte hat nicht mit ausreichender Substanz dargelegt, dass der Markt ein Betrieb im Sinne von §§ 1, 23 KSchG ist (insoweit abweichend vom Urteil des LAG Berlin vom 16.12.2005 im Parallelverfahren 13 Sa 1800/05).

    Dabei stellt die Bildung eines Flächenbetriebsrates nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 b BetrVG, der den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit gibt, abweichende Regelungen auf der Basis des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs zu schaffen, allerdings nicht bereits ein Indiz dar für die Qualität der streitigen organisatorischen Einheit als Betrieb (anders das LAG Berlin vom 16.12.2005, im Parallelfall 13 Sa 1800/05).

    Käme es allein auf die diesbezügliche Rechtsmacht an, so bedeutete dies, dass eine Filialbetriebsstruktur schon im Ansatz ausgeschlossen wäre (so zutreffend LAG Berlin vom 16.12.2005, 13 Sa 1800/05), ein weder mit der Praxis der Betriebs- und Unternehmensstruktur noch dem bisher einhellig als faktisch zu verstehenden Betriebsbegriff in Einklang zu bringendes Ergebnis.

    Dies spräche nicht gegen eine faktische Einstellungsmacht, die wie auch bei dem Vergleichsfall eines ausgelagerten Anwaltsbüros bei der Marktleitung liegen kann (so das LAG Berlin im Parallelfall 13 Sa 1800/05).

    Die Revision war zuzulassen, da zum einen eine grundsätzliche Bedeutung vorliegt als auch eine Divergenz zu den die Entscheidung tragenden Rechtsfragen des Urteils des LAG Berlin vom 16.12.2005 - 13 Sa 1800/05 - besteht.

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05
    Selbst bei einer entsprechenden Ausweitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers ist sie grundsätzlich nicht unternehmensbezogen (BAG vom 2.6.2005 - 2 AZR 158/04 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 61, zu II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG 15.12.2005 - 6 AZR 199/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dafür, im Wege der Sozialauswahl für die zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb des Unternehmens Arbeitsplätze frei zu kündigen, besteht kein dringendes, auf deren Beschäftigungsbetrieb bezogenes Erfordernis, das eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen könnte (LAG Berlin vom 16.12.2005, 13 Sa 1800/05 unter Hinweis auf BAG vom 2.6.2005, aaO).

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98

    Betriebsteilübergang - Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch des

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05
    Grundsätzlich ist auch bei einer betriebsbedingten Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang eine soziale Auswahl durchzuführen (BAG vom 18.3.1999, NZA 1999,S. 870 ff, 871 f.; BAG vom 22.4.2004, NZA 2004,S. 1389 ff, 1391).

    Nach der Neufassung u.a. des § 1 Abs. 3 KSchG mit Wirkung zum 1.1.2004 lässt sich die bisherige Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 18.3.1999, NZA 1999, S. 870 ff), wonach bei der Prüfung der sozialen Gesichtspunkte die Gründe des Arbeitnehmers für den Widerspruch in dem Sinne zu berücksichtigen sind, dass die Gründe für den Widerspruch um so gewichtiger sein müssen, je geringer die Unterschiede in der sozialen Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer sind, nicht mehr aufrechterhalten, denn nach der Neufassung des Gesetzes dürfen nur noch die vier Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeitszeit, Unterhaltspflichten und etwaige Schwerbehinderung berücksichtigt werden (vgl. Gaul, NZA 2005, aaO, S. 732 m.w.N. aus der Literatur).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05
    Verweigert der Arbeitgeber die Auskunft nach § 1 Abs. 3 Satz 1 letzter Halbsatz KSchG oder sind seine Mitteilungen unvollständig, gilt die Behauptung des Arbeitnehmers, die Sozialauswahl sei fehlerhaft, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG vom 5.5.1994 AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; Stahlhacke/Preis/Vossen, aaO, Rn 1153 m.w.N.).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05
    Nach der allgemein üblichen Definition ist der Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der sich nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpft (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG vom 3.6.2004, AP § 23 KSchG Nr. 33 = NZA 2004, S. 1380 ff, zu B I 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05
    Im Fall des Widerspruchs nach einem Betriebsübergang liegt jedoch der gleiche Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit auf Dauer vor wie bei einer Betriebsstilllegung, so dass auch in diesem Fall die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG grundsätzlich gerechtfertigt ist (vgl. nur BAG 18.9.1997, NZA 1998, S. 189 ff, zu C II 2 b der Gründe; BAG 25.05.2000, NZA 2000, S. 1115, zu III 1 b, 2 der Gründe; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05
    Selbst bei einer entsprechenden Ausweitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers ist sie grundsätzlich nicht unternehmensbezogen (BAG vom 2.6.2005 - 2 AZR 158/04 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 61, zu II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG 15.12.2005 - 6 AZR 199/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05
    Im Fall des Widerspruchs nach einem Betriebsübergang liegt jedoch der gleiche Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit auf Dauer vor wie bei einer Betriebsstilllegung, so dass auch in diesem Fall die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG grundsätzlich gerechtfertigt ist (vgl. nur BAG 18.9.1997, NZA 1998, S. 189 ff, zu C II 2 b der Gründe; BAG 25.05.2000, NZA 2000, S. 1115, zu III 1 b, 2 der Gründe; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 244/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05
    Grundsätzlich ist auch bei einer betriebsbedingten Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang eine soziale Auswahl durchzuführen (BAG vom 18.3.1999, NZA 1999,S. 870 ff, 871 f.; BAG vom 22.4.2004, NZA 2004,S. 1389 ff, 1391).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. Januar 2006 - 14 Sa 1801/05 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06

    Beendigungskündigung bei Filialschließung

    Sodann muss der Arbeitgeber im Einzelnen substantiiert bezüglich der konkreten betrieblichen Einheit hierzu Stellung nehmen (vgl. LAG Berlin 05.01.2006, 14 Sa 1801/05, welches die Darlegungslast grundsätzlich dem Arbeitgeber aufbürdet).
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