Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,27898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- IWW
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem nach § 55 BAT aus betriebsbedingten Gründen unkündbaren Angestellten sachlich zwingende Gründe sin... nentleertes Arbeitsverhältnis
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigun - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem nach § 55 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) aus betriebsbedingten Gründen unkündbaren Angestellten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 28.04.2003 - 10 Ca 302/02
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
Tarifliche Unkündbarkeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03
Wie vom Arbeitsgericht unter Heranziehung der einschlägigen BAG-Rspr. (Urteil vom 27.06.2002 - 2 AZR 367/01) zutreffend und im Einzelnen bereits ausgeführt, geht der BAT grundsätzlich davon aus, daß einem Angestellten mit dem Status gem. § 53 Abs. 3 BAT regelmäßig auch nicht bei Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. - BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93
Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03
Der Kläger ist in der hier vorliegenden Kündigungsangelegenheit als Außenstehender anzusehen (vgl. im Einzelnen auch BAG, Urteil vom 28.04.1994 - 2 AZR 730/93).
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 23. März 2004 - 14 Sa 92/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.