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   LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03   

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https://dejure.org/2004,27898
LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03 (https://dejure.org/2004,27898)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2004 - 14 Sa 92/03 (https://dejure.org/2004,27898)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2004 - 14 Sa 92/03 (https://dejure.org/2004,27898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW

    Unwirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem nach § 55 BAT aus betriebsbedingten Gründen unkündbaren Angestellten sachlich zwingende Gründe sin... nentleertes Arbeitsverhältnis
    Unwirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigun

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem nach § 55 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) aus betriebsbedingten Gründen unkündbaren Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01

    Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03
    Wie vom Arbeitsgericht unter Heranziehung der einschlägigen BAG-Rspr. (Urteil vom 27.06.2002 - 2 AZR 367/01) zutreffend und im Einzelnen bereits ausgeführt, geht der BAT grundsätzlich davon aus, daß einem Angestellten mit dem Status gem. § 53 Abs. 3 BAT regelmäßig auch nicht bei Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93

    Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03
    Der Kläger ist in der hier vorliegenden Kündigungsangelegenheit als Außenstehender anzusehen (vgl. im Einzelnen auch BAG, Urteil vom 28.04.1994 - 2 AZR 730/93).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 23. März 2004 - 14 Sa 92/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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