Rechtsprechung
LAG Köln, 08.09.2006 - 14 Ta 340/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 33 RVG
Streitwert für inhaltlich nicht streitiges Zeugnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Streitwerts auf eine halbe Monatsvergütung ist zulässig bei Streit über die Korrektur von Rechtschreibfehlern (Formalia) in einem Arbeitszeugnis; Bestimmung des Streitwerts bei Streit über die Korrektur von Rechtschreibfehlern (Formalia) in einem ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- doczz.com.br (Auszüge)
Streitwert, Zeugnis mit grammatikalischen und Formfehlern, nur halbes Monatsgehalt
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 06.07.2006 - 4 Ca 2550/06
- LAG Köln, 08.09.2006 - 14 Ta 340/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 426/98
Wertfestsetzung für Vergleich im Kündigungsrechtsstreit
Auszug aus LAG Köln, 08.09.2006 - 14 Ta 340/06
In solchen - einfachen - Fällen geht die Rechtsprechung von einem Gegenstandswert von bis zu einem halben Monatsentgelt aus (siehe LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.03.1997 - 4 Ta 110/96 -, MDR 1999, Seite 814; LAG Hessen, Beschluss vom 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98 - MZA-RR 1999, Seite 382 f.). - LAG Schleswig-Holstein, 06.03.1997 - 4 Ta 110/96
Prozessvergleich; Streitwertfestsetzung für Zeugnisformulierung über …
Auszug aus LAG Köln, 08.09.2006 - 14 Ta 340/06
In solchen - einfachen - Fällen geht die Rechtsprechung von einem Gegenstandswert von bis zu einem halben Monatsentgelt aus (siehe LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.03.1997 - 4 Ta 110/96 -, MDR 1999, Seite 814; LAG Hessen, Beschluss vom 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98 - MZA-RR 1999, Seite 382 f.).
- LAG Köln, 18.07.2007 - 9 Ta 164/07
Streitwert; Zwischenzeugnis; Endzeugnis
Sie ist auch dann angemessen, wenn der an sich unstreitige Zeugnisanspruch nur aus Titulierungsgründen eingeklagt wird (vgl. dazu: LAG Köln, Beschlüsse vom 23. Februar 2006 - 9 Ta 14/05 - und vom 8. September 2006 - 14 Ta 340/06 -, Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, § 12 Rdn. 281, Meier, Streitwerte im Arbeitsrecht, Rdn. 282 f. m.w.N.).