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   OLG München, 30.07.2014 - 14 U 1328/14   

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https://dejure.org/2014,36032
OLG München, 30.07.2014 - 14 U 1328/14 (https://dejure.org/2014,36032)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2014 - 14 U 1328/14 (https://dejure.org/2014,36032)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 14 U 1328/14 (https://dejure.org/2014,36032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auto fällt vom Wagenheber - muss Versicherung zahlen?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 322/02

    Schäden durch Wahl des falschen Kraftstoffs in der Fahrzeugversicherung; Begriff

    Auszug aus OLG München, 30.07.2014 - 14 U 1328/14
    Für die Auslegung ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse abzustellen und vom Wortlaut der Klausel auszugehen (BGH NJW-RR 2003, 1248, 1248 m.w.N.).

    Der streitgegenständliche Vorgang eines Reifenwechsels ist - anders als ein Tankvorgang, vgl. BGH NJW-RR 2003, 1248) - vielmehr der Situation einer Fahrzeugreparatur durch einen Werkstattbetrieb oder den Fahrzeughalter selbst vergleichbar.

  • LG Augsburg, 28.02.2014 - 12 O 3509/13

    Kaskoversicherung - Fahrzeugkippen vom Wagenheber- Rütteln am Rad

    Auszug aus OLG München, 30.07.2014 - 14 U 1328/14
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 28.02.2014, Az. 012 O 3509/13, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 28.2.2014, Az. 012 O 3509/13 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG München, 30.07.2014 - 14 U 1328/14
    Daher ist z.B. das Auffahren auf ein Hindernis ein von außen einwirkendes Ereignis (BGH VersR 1981, 450, 451 m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2016 - 8 O 7495/15

    Zur Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

    Für den aus sich heraus erkennbar inhaltlich identischen Begriff des "Schadens aufgrund eines Betriebsvorgangs" (zu dieser Gleichstellung OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 14 U 1328/14 -, juris Rn. 40 ebenso wohl LG Stuttgart, Urt. v. 17. Februar 2012 - 22 O 503/11, r+s 2013, 425) kann aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers (st. Rspr. BGHZ 123, 83, 86 und aus jüngerer Zeit z.B. BGH r+s 2015, 398) nichts anderes gelten.
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