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   FG München, 26.10.2004 - 14 V 2943/04   

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https://dejure.org/2004,16542
FG München, 26.10.2004 - 14 V 2943/04 (https://dejure.org/2004,16542)
FG München, Entscheidung vom 26.10.2004 - 14 V 2943/04 (https://dejure.org/2004,16542)
FG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 14 V 2943/04 (https://dejure.org/2004,16542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten, zum Vorsteuerabzug berechtigten Gegenstandes für außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke mit einer sontigen Leistung gegen Entgelt; Bestimmung der Bemessungsgrundlage für diesen Umsatz; Ermittlung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Wohnungsverwendung in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäude - Umsatzsteuer-Vorauszahlung 02/04, 03/04

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UStG § 15a
    Bemessungsgrundlage "Eigenverbrauch" bei privaten Wohnzwecken

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Nürnberg, 26.04.2005 - II 39/04

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Wohnungsverwendung in einem

    Dabei wird weiterhin in Anlehnung an die ertragsteuerliche Typisierung in § 7 Abs. 4 EStG von einer Gebäudenutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen, die auch für umsatzsteuerliche Zwecke als Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen sei (vgl. FG Niedersachsen Urteil vom 28.10.2004, Az. 5 K 351/04, UR 2005, 162 und FG München Beschluss vom 26.10.2004, Az. 14 V 2943/04, UR 2005, 160).

    Zu berücksichtigen sei nach der Rechtsprechung des EuGH, dass trotz des Grundsatzes der Steuerneutralität bei der Besteuerung der Privatverwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes bei zeitanteiliger Kostenerfassung zumindest teilweise ein unversteuerter Letztverbrauch entstehen könne (vgl. FG München Beschluss vom 26.10.2004 Az. 14 V 2943/04, a.a.O.; FG Niedersachsen Urteil vom 28.10.2004 Az. 5 K 351/04, a.a.O.; EuGH-Urteil vom 08.05.2003 C-269/00, a.a.O.).

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