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   OLG Koblenz, 22.06.1992 - 14 W 303/92   

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https://dejure.org/1992,5123
OLG Koblenz, 22.06.1992 - 14 W 303/92 (https://dejure.org/1992,5123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.06.1992 - 14 W 303/92 (https://dejure.org/1992,5123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - 14 W 303/92 (https://dejure.org/1992,5123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Beendigung eines zivilgerichtlichen Verfahrens durch Prozessvergleich; Ausgestaltung der Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Wege des Verfahrens der sofortigen Beschwerde; Ausgestaltung der Festsetzbarkeit notwendiger Avalkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 § 103 § 788
    Erstattungsfähigkeit von Avalzinsen bei Abschluss eines Vergleichs in der Rechtsmittelinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 158/72

    Anforderungen an die Durchführung des Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern - Zu

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.1992 - 14 W 303/92
    Avalkosten sind, soweit sie notwendig waren, im Verfahren nach §§ 103 ff. ZPO festsetzbar (BGH, NJW 1974, 693; OLG Koblenz, JurBüro 1980, 461; 1976, 1698).
  • OLG Bremen, 22.04.1987 - 2 W 5/86

    Anforderungen an die Voraussetzungen bzgl. einer Erstattung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.1992 - 14 W 303/92
    Ob an den dort formulierten Grundsätzen uneingeschränkt festzuhalten oder ob dem Oberlandesgericht Bremen (NJW-RR 1987, 1208) darin zu folgen ist, dass in derartigen Fällen der im Rechtsmittelverfahren geschlossene Vergleich im Umfang der inhaltlichen Bestätigung des angefochtenen Urteils immer Grundlage der Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten sein könne, bedarf hier nicht der Entscheidung.
  • OLG Koblenz, 16.01.1976 - 14 W 751/75

    Zulässigkeit einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde; Festsetzung von vor

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.1992 - 14 W 303/92
    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von der in MDR 1976, 584 abgedruckten Senatsentscheidung (Beschluss vom 16. Januar 1976 - 14 W 751/75).
  • KG, 31.10.1978 - 1 W 3552/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.1992 - 14 W 303/92
    Denn die Ansicht, die dem früheren Titelinhaber in Fällen der vorliegenden Art eine Erstattung der Zwangsvollstreckungskosten (§ 788 Abs. 1 ZPO ) abspricht, weil der Titel durch den Vergleich insgesamt ersetzt worden sei (vgl. KG, JurBüro 1979, 767 = MDR 1979, 408; OLG Frankfurt, JurBüro 1979, 1566), ist nicht überzeugend.
  • OLG Koblenz, 29.08.1984 - 14 W 510/84

    Teilurteil; Zahlung gegen Sicherheitsleistung; Bankbürgschaft;

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.1992 - 14 W 303/92
    Bei den Kosten einer Bankbürgschaft, die als Sicherheit für die Vollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil zu erbringen war, besteht eine derartige Bindung jedoch nicht (OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 598, 600; OLG Köln JurBüro 1979, 763; Senatsentscheidung vom 29. April 1984 - 14 W 510/84, VersR 1985, 273 (nur LS)).
  • OLG Koblenz, 17.02.1999 - 14 W 107/99

    Zinsbeginn bei Teilabänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung

    Das liegt auf der Linie der neueren Senatsrechtsprechung, wonach beispielsweise die Kosten der Vollstreckung eines Titels, der später (durch Vergleich) teilweise reduziert wird, anteilig entsprechend dem aufrechterhaltenen Teilbetrag erstattungsfähig sind (Senatsbeschluss vom 18. Juni 1996 - 14 W 323/96 - JurBüro 1997, 425 - 426; AnwGeb 1997, 104 mit Anmerkung von Eicken; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22.6.1992 - 14 W 303/92).
  • OLG Koblenz, 26.05.2004 - 14 W 369/04

    Voraussetzung der Einbeziehung von Vollstreckungskosten in die Kostenregelung der

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  • KG, 10.08.1999 - 1 W 5071/98

    Ausgestaltung der Befugnis einer Zivilkammer eines Landgerichts zur Änderung

    Die abweichende Ansicht (OLG Bremen MDR 1987, 854 [OLG Hamm 02.07.1987 - 1 Sbd 39/87] ; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1132; OLG Koblenz OLGZ 1993, 211 und JurBüro 1997, 425; OLG München AGS 1999, 127; die bei Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 788 Rdn. 14 für diese Ansicht weiter angeführten Hinweise - OLG Köln JurBüro 1979, 763; OLG München MDR 1983, 676; OLG Schleswig JurBüro 1992, 500; OLG Karlsruhe, 13. ZS, Rpfleger 1993, 85 - betreffen ebenso wie die Entscheidung KG, 19. ZS, JurBüro 1994, 313 nur den hier nicht gegebenen Fall der teilweisen Änderung des erstinstanzlichen Urteils durch Urteil des Berufungsgerichts), der Schuldner habe dem Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil in dem Umfang zu erstatten, in dem sie entstanden wären, wenn der Gläubiger die Vollstreckung von vornherein auf den ihm nach dem Vergleich endgültig verbleibenden Betrag beschränkt hätte, überzeugt demgegenüber nicht.
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