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   OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01   

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https://dejure.org/2001,3730
OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01 (https://dejure.org/2001,3730)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.2001 - 14 WF 24/01 (https://dejure.org/2001,3730)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 2001 - 14 WF 24/01 (https://dejure.org/2001,3730)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 941
  • FamRZ 2001, 1386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.09.1993 - 14 WF 73/93

    Zugewinnausgleich; Verfahren; Klage; Widerklage; Kostenwert; Ausgleichsanspruch;

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01
    Die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinn sind zusammenzurechnen, wenn nicht nur um die Vermögenszugehörigkeit ein- und desselben Gegenstandes gestritten wird (wie OLG Köln (25.) OLGR 01, 9 und OLG Köln (21.) FamRZ 1997, 41 gegen OLG Köln (14.) FamRZ 1994, 641).

    Den Verfahrensstreitwert hat es auf 30.342,25 DM festgesetzt, da es einer Entscheidung des 14. Zivilsenats vom 9.9.1993 (14 WF 73/93) folgte, nach der es bei Klage und Widerklage auf Zugewinnausgleich nur der Betrag der Forderung maßgebend sei, nicht aber die Summe von Klage und Widerklage den Streitwert bestimme unter Hinweis darauf, daß diese Frage unterschiedlich beantwortet werde.

    In Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (14 WF 73/93 = FamRZ 1994, 641; dem folgend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 5 Rz. 34), die in anderer Besetzung ergangen ist, folgt der Senat der Gegenauffassung (OLG Köln (25.Senat) OLGR 2001, 9 ; OLG Köln (21.Senat) FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Karlsruhe NJW 1976, 247; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. (1996), Rz. 2645; 2646; 5140), wonach die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinnausgleich zusammenzurechnen sind, wenn es sich um verschiedene Teile eines Streitgegenstandes handelt.

  • OLG Köln, 18.11.1993 - 21 WF 86/92
    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01
    Die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinn sind zusammenzurechnen, wenn nicht nur um die Vermögenszugehörigkeit ein- und desselben Gegenstandes gestritten wird (wie OLG Köln (25.) OLGR 01, 9 und OLG Köln (21.) FamRZ 1997, 41 gegen OLG Köln (14.) FamRZ 1994, 641).

    In Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (14 WF 73/93 = FamRZ 1994, 641; dem folgend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 5 Rz. 34), die in anderer Besetzung ergangen ist, folgt der Senat der Gegenauffassung (OLG Köln (25.Senat) OLGR 2001, 9 ; OLG Köln (21.Senat) FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Karlsruhe NJW 1976, 247; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. (1996), Rz. 2645; 2646; 5140), wonach die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinnausgleich zusammenzurechnen sind, wenn es sich um verschiedene Teile eines Streitgegenstandes handelt.

    Der 25. Zivilsenat weist weiter (im Anschluß an OLG Köln (21. Senat) FamRZ 1997, 41) mit Recht darauf hin, daß bei der bloßen Klage nur zu entscheiden ist, daß der Zugewinn der Beklagten den des Klägers nicht übersteigt, während bei der Widerklage zusätzlich zu prüfen ist, ob und in welcher Größenordnung der Zugewinn des Beklagten niedriger ist.

  • OLG Bamberg, 18.08.1994 - 2 UF 140/93

    Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01
    In Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (14 WF 73/93 = FamRZ 1994, 641; dem folgend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 5 Rz. 34), die in anderer Besetzung ergangen ist, folgt der Senat der Gegenauffassung (OLG Köln (25.Senat) OLGR 2001, 9 ; OLG Köln (21.Senat) FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Karlsruhe NJW 1976, 247; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. (1996), Rz. 2645; 2646; 5140), wonach die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinnausgleich zusammenzurechnen sind, wenn es sich um verschiedene Teile eines Streitgegenstandes handelt.
  • OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00

    Bankrecht - Schadensersatzansprüche bei unrichtigem Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01
    In Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (14 WF 73/93 = FamRZ 1994, 641; dem folgend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 5 Rz. 34), die in anderer Besetzung ergangen ist, folgt der Senat der Gegenauffassung (OLG Köln (25.Senat) OLGR 2001, 9 ; OLG Köln (21.Senat) FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Karlsruhe NJW 1976, 247; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. (1996), Rz. 2645; 2646; 5140), wonach die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinnausgleich zusammenzurechnen sind, wenn es sich um verschiedene Teile eines Streitgegenstandes handelt.
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1975 - 2 U 212/74
    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01
    In Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (14 WF 73/93 = FamRZ 1994, 641; dem folgend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 5 Rz. 34), die in anderer Besetzung ergangen ist, folgt der Senat der Gegenauffassung (OLG Köln (25.Senat) OLGR 2001, 9 ; OLG Köln (21.Senat) FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Karlsruhe NJW 1976, 247; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. (1996), Rz. 2645; 2646; 5140), wonach die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinnausgleich zusammenzurechnen sind, wenn es sich um verschiedene Teile eines Streitgegenstandes handelt.
  • OLG Hamm, 30.12.2011 - 8 WF 237/11

    Streitwert einer Stufenklage

    Wird wechselseitig Zugewinnausgleich beantragt, ist unter Anlegung der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung von Gegenstandsverschiedenheit auszugehen und eine Addition der jeweiligen Werte der wechselseitig anhängig gemachten Stufenklagen vorzunehmen (vergleiche hierzu OLG Celle, MDR 2011, 492; OLG Köln, MDR 2001, 941; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1055; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage § 3 Anhang - Stichwort "Zugewinnsausgleich").
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