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VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 ZB 07.3116 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung (Ablehnung); Verschulden des Klägerbevollmächtigten; Sekretariatskraft; Fristberechnung; Heiliger Abend; Vorfrist; Fristenkontrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 ZB 07.3116
Es entspricht den anwaltlichen Sorgfaltspflichten, Vorgänge, in denen eine Rechtsmittelbegründung ansteht, regelmäßig mit einer Vorfrist vorzulegen, damit im Falle von Unregelmäßigkeiten noch hinreichend Zeit für die Fertigung der Rechtsmittelbegründung bleibt (vgl. BGH vom 6.7.1994 NJW 1994, 2551 f.).
- FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung bei der Briefbeförderung - …
Beim 31. Dezember (Silvester) handelt es sich um einen Werktag, nicht um einen Feiertag (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 12. Februar 2008 14 ZB 07.3116, juris;… Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 108 AO Rz. 127). - VGH Bayern, 27.01.2014 - 12 C 13.2685
Fristversäumnis infolge kurzzeitiger Inhaftierung
Beim 24. Dezember - Heilig Abend - handelt es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag, sodass das Fristende auch nicht hinausgeschoben wurde (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2008 - 14 ZB 07.3116 - juris Rn. 9).