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   FG München, 18.05.2017 - 14 K 979/14   

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https://dejure.org/2017,26952
FG München, 18.05.2017 - 14 K 979/14 (https://dejure.org/2017,26952)
FG München, Entscheidung vom 18.05.2017 - 14 K 979/14 (https://dejure.org/2017,26952)
FG München, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 14 K 979/14 (https://dejure.org/2017,26952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Aperol Spritz unterliegt der Branntwein- und Alkopopsteuer - Verletzung der Fürsorgepflicht der Behörde hat keinen Einfluss auf die Besteuerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aperol Spritz; Alkopopsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aperol Spritz unterliegt der Branntwein- und Alkopopsteuer - Verletzung der Fürsorgepflicht der Behörde hat keinen Einfluss auf die Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Branntweinsteuer für "Aperol Spritz"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Branntweinsteuer für "Aperol Spritz"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus FG München, 18.05.2017 - 14 K 979/14
    Weitere Voraussetzung ist, dass der im Zeitpunkt der Auskunftserteilung für die spätere Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Beamte oder der Behördenleiter die Auskunft erteilt hat (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BStBl II 1990, 274).

    Unklarheiten im Sachverhalt gehen zu Lasten dessen, der sich auf die Verbindlichkeit einer Auskunft beruft (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 274).

  • EuGH, 14.07.2011 - C-196/10

    Paderborner Brauerei Haus Cramer - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Auszug aus FG München, 18.05.2017 - 14 K 979/14
    § 130 Abs. 5 BranntwMonG enthält damit eine statische Verweisung auf die KN/Stand Oktober 1992 (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 14. Juli 2011 C-196/10, Paderborner Brauerei Haus Cramer, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2011, 242).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-145/16

    Aramex Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus FG München, 18.05.2017 - 14 K 979/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (EuGH-Urteil vom 16. Februar 2017 C-145/16, Aramex Niederland, ECLI:EU:C:2017:130).
  • FG Niedersachsen, 18.05.2022 - 9 K 140/21

    Auszahlungsbeschränkung für festgesetztes Kindergeld

    b) Schließlich wäre der Kläger bei Vorliegen einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Behörde lediglich so zu stellen, wie er stünde, wäre der Verstoß nicht passiert (Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 148. Lieferung, § 89 AO Rz. 19; FG München, Urteil vom 18. Mai 2017 14 K 979/14, juris).
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