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   BSG, 10.07.1997 - 14/10 RKg 21/95   

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BSG, 10.07.1997 - 14/10 RKg 21/95 (https://dejure.org/1997,3645)
BSG, Entscheidung vom 10.07.1997 - 14/10 RKg 21/95 (https://dejure.org/1997,3645)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 21/95 (https://dejure.org/1997,3645)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 333
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 16/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Aufenthaltserlaubnis - Berechtigung

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Ein rechtswidriger Aufenthalt kann aber keine Grundlage für die Gewährung staatlicher Sozialleistungen wie Kg sein und deshalb nicht zur Annahme eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland führen (BSGE 65, 261, 263 = SozR 7833 § 1 Nr. 7 zum Erziehungsgeld; BSG SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1; SozR 3-2600 § 56 Nr. 7 zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 30/96

    Familienversicherung von Asylbewerbern

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Infolgedessen hat das Bundessozialgericht (BSG) die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ungeachtet der allgemeinen Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I, für den Bereich verschiedener Sozialgesetze zwar unterschiedlich beantwortet (BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56 und Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 30/96 - für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung; BSGE 53, 294 = SozR 5870 § 1 Nr. 10 und Nr. 14 für das Kg; BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 für das Erziehungsgeld), jedoch stets verlangt, daß es sich um einen rechtmäßigen Aufenthalt handeln muß.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Infolgedessen hat das Bundessozialgericht (BSG) die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ungeachtet der allgemeinen Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I, für den Bereich verschiedener Sozialgesetze zwar unterschiedlich beantwortet (BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56 und Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 30/96 - für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung; BSGE 53, 294 = SozR 5870 § 1 Nr. 10 und Nr. 14 für das Kg; BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 für das Erziehungsgeld), jedoch stets verlangt, daß es sich um einen rechtmäßigen Aufenthalt handeln muß.
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Dies war nach der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung des § 1 BKGG von den Kg-Behörden und den Tatsachengerichten im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu entscheiden (BSGE 72, 8 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2; BSGE 65, 84 = SozR 1200 § 30 Nr. 17; BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 49/92

    Polen - Rentner - Aufenthaltserlaubnis - Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Ein rechtswidriger Aufenthalt kann aber keine Grundlage für die Gewährung staatlicher Sozialleistungen wie Kg sein und deshalb nicht zur Annahme eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland führen (BSGE 65, 261, 263 = SozR 7833 § 1 Nr. 7 zum Erziehungsgeld; BSG SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1; SozR 3-2600 § 56 Nr. 7 zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Dies war nach der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung des § 1 BKGG von den Kg-Behörden und den Tatsachengerichten im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu entscheiden (BSGE 72, 8 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2; BSGE 65, 84 = SozR 1200 § 30 Nr. 17; BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Dies war nach der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung des § 1 BKGG von den Kg-Behörden und den Tatsachengerichten im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu entscheiden (BSGE 72, 8 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2; BSGE 65, 84 = SozR 1200 § 30 Nr. 17; BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Ein rechtswidriger Aufenthalt kann aber keine Grundlage für die Gewährung staatlicher Sozialleistungen wie Kg sein und deshalb nicht zur Annahme eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland führen (BSGE 65, 261, 263 = SozR 7833 § 1 Nr. 7 zum Erziehungsgeld; BSG SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1; SozR 3-2600 § 56 Nr. 7 zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten).
  • BSG, 28.06.1984 - 3 RK 27/83

    Familienkrankenhilfe - Asylbewerber - Familienhilfe

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Infolgedessen hat das Bundessozialgericht (BSG) die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ungeachtet der allgemeinen Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I, für den Bereich verschiedener Sozialgesetze zwar unterschiedlich beantwortet (BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56 und Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 30/96 - für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung; BSGE 53, 294 = SozR 5870 § 1 Nr. 10 und Nr. 14 für das Kg; BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 für das Erziehungsgeld), jedoch stets verlangt, daß es sich um einen rechtmäßigen Aufenthalt handeln muß.
  • BSG, 15.06.1982 - 10 RKg 26/81

    Asylverfahren; Anspruch auf Kindergeld; Aufenthalt im Bundesgebiet;

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95
    Infolgedessen hat das Bundessozialgericht (BSG) die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ungeachtet der allgemeinen Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I, für den Bereich verschiedener Sozialgesetze zwar unterschiedlich beantwortet (BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56 und Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 30/96 - für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung; BSGE 53, 294 = SozR 5870 § 1 Nr. 10 und Nr. 14 für das Kg; BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 für das Erziehungsgeld), jedoch stets verlangt, daß es sich um einen rechtmäßigen Aufenthalt handeln muß.
  • LSG Hessen, 07.06.2000 - L 6 KG 1480/96

    Kindergeldanspruch - Ausländer - Asylbewerber - Aufenthaltstitel -

    Für asylsuchende oder anderweitig nach dem Ausländergesetz geduldete Kinder von ansonsten Kindergeldberechtigten kommt es deshalb im Rahmen des § 2 Abs. 5 BKGG maßgeblich darauf an, ob bei diesen Kindern die Prognose eines nicht absehbaren Daueraufenthalts in der Bundesrepublik gerechtfertigt ist (Abgrenzung zu BSG, Urt. v. 10.7.1997 - 14/10 RKg 21/95 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 39).

    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 10. Juli 1997 (14/10 RKg 21/95 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 39) diese Grundsätze nicht mehr herangezogen.

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 6 K 258/99

    Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes i.S. des § 9 AO 1977 durch vom

    Auch Rechtsmittel und Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Ausreiseverfügung könnten daran nichts ändern (Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 21/95).

    Soweit das Bundessozialgericht im Urteil vom 10. Juli 1997 (14/10 RKg 21/95, Dienstblatt Rechtsprechung der Bundesanstalt für Arbeit vom 23. Oktober 1998 Nr. 4436 a) zum § 2 Bundeskindergeldgesetz entschieden hat, der in § 30 Abs. 3 Sozialgesetzbuch I enthaltene Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" sei in verschiedenen Bereichen des Sozialgesetzbuchs unterschiedlich anzuwenden und sei durch ungeschriebene Merkmale einzuschränken, so daß stets verlangt werde, daß es sich um einen rechtmäßigen Aufenthalt des Kindes handeln müsse, was nach einem Erlaß einer Ausreiseverfügung nicht mehr der Fall sei, kann dem der Senat für das Kindergeld nach dem EStG nicht folgen.

  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 61/97 R

    Nachträgliche Anrechnung von fiktiven Pflichtbeitragszeiten nur bei sonstigem

    Sollte es dabei entscheidend auf die heutige Sicht der damaligen Sach- und Rechtslage ankommen, könnte eine Anwendung des § 44 SGB X für möglich gehalten werden, da die Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung einer solchen Zeit, nämlich § 247 Abs. 2a SGB VI, durch das Rü-ErgG vom 24. Juni 1993 (BGBl I S 1038) - rückwirkend zum 1. Januar 1992 - eingeführt wurde (für eine Anwendung des § 44 SGB X bei rückwirkender Änderung der Sach- und Rechtslage vgl Bundessozialgericht SozR 3-5870 § 2 Nr. 39).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Nach den verschiedenen Änderungen des BKGG durch das AuslG und das 1. SKWPG sind die mit einer Prognose verbundenen Schwierigkeiten und Unsicherheiten jedoch in der Weise behoben worden, daß der Ausländer nunmehr im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein muß, also selbst ein rechtmäßiger Aufenthalt auf der Grundlage einer Aufenthaltsgestattung nicht mehr ausreicht (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 39).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 17/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Nach den verschiedenen Änderungen des BKGG durch das AuslG und das 1. SKWPG sind die mit einer Prognose verbundenen Schwierigkeiten und Unsicherheiten jedoch in der Weise behoben worden, daß der Ausländer nunmehr im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein muß, also selbst ein rechtmäßiger Aufenthalt auf der Grundlage einer Aufenthaltsbefugnis oder Aufenthaltsgestattung nicht mehr ausreicht (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 39).
  • FG Düsseldorf, 15.08.2008 - 18 K 1548/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von geduldeten Ausländern von der

    Dem steht nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Auslegung des § 30 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) entgegen, nach der ein geduldeter, d.h. mangels Aufenthaltstitels rechtswidriger, Aufenthalt keine Grundlage für die Gewährung staatlicher Leistungen (u.a. Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz - BKGG) sein könne und deshalb nicht zur Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts führe (BSG-Urteil vom 10.7.1997 14/10 RKg 21/95, SozR 3-5870 § 2 Nr. 39 zu § 2 Abs. 5 BKGG).
  • LSG Thüringen, 31.07.2003 - L 3 AL 129/02

    Streitigkeit über die Höhe von Fahrtkostenersatz für eine berufliche

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  • LSG Berlin, 15.11.1999 - L 16 RA 58/98

    Vormerkung von Zeiten der Pflichtversicherung wegen Kindererziehung; Verfolgte

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