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   BSG, 28.05.1997 - 14/10 RKg 39/95   

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https://dejure.org/1997,18911
BSG, 28.05.1997 - 14/10 RKg 39/95 (https://dejure.org/1997,18911)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 39/95 (https://dejure.org/1997,18911)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 39/95 (https://dejure.org/1997,18911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Kindergeldbewilligung gegenüber einem nicht mehr bezugsberechtigten Elternteil - Berechtigtenbestimmung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bei unverheirateten Eltern - Bezugsberechtigung nur eines Elternteils mit Vorrang des Sorgeberechtigten in Bezug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 39/95
    Dies ist bereits dann nicht der Fall, wenn lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Gesetzgeber bei Änderung der Vorschrift, soweit sie für andere Betroffene verfassungswidrig ist, auch den Kläger begünstigt (vgl BVerfGE 66, 100; 67, 239; BSG SozR 3-5870 § 10 Nr. 6).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 39/95
    Dies ist bereits dann nicht der Fall, wenn lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Gesetzgeber bei Änderung der Vorschrift, soweit sie für andere Betroffene verfassungswidrig ist, auch den Kläger begünstigt (vgl BVerfGE 66, 100; 67, 239; BSG SozR 3-5870 § 10 Nr. 6).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 22/95

    Aufhebung der Kindergeldbewilligung - Berechtigtenbestimmung für den Erhalt von

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 39/95
    Die Beklagte war auch in den Fällen, in denen die Eltern die Berechtigtenbestimmung schon vor dem Inkrafttreten der Neuregelung getroffen hatten, berechtigt, den Leistungsbescheid gegenüber dem nicht mehr bezugsberechtigten Elternteil aufzuheben (vgl im einzelnen hierzu den Beschluß des Senats vom 28. Mai 1997, 14/10 RKg 22/95).
  • BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94

    Richtervorlagen nach Art. 100 GG , Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 39/95
    Dies ist bereits dann nicht der Fall, wenn lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Gesetzgeber bei Änderung der Vorschrift, soweit sie für andere Betroffene verfassungswidrig ist, auch den Kläger begünstigt (vgl BVerfGE 66, 100; 67, 239; BSG SozR 3-5870 § 10 Nr. 6).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 39/95
    Die Bezugsberechtigung nur eines Elternteils mit Vorrang des Sorgeberechtigten oder des Zahlers einer Unterhaltsrente hat das BVerfG (BVerfGE 45, 104, 130) dann als zulässig angesehen, wenn es sich lediglich um eine vorläufige Zuordnung handelt, die innerfamiliär - über die Verrechnung mit Unterhaltszahlungen - ausgeglichen wird und sich nicht auf die Höhe des Kindergeldes auswirkt, wie dies hier der Fall war.
  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R

    Kindergeld -Berechtigtenbestimmung - Verfassungsmäßigkeit - Vorlagebeschluß -

    Ein innerfamiliärer Ausgleich der Unterhaltsleistungen bei zusammenlebenden Elternteilen, wegen dem der Senat eine andere Revision (14/10 RKg 39/95) zurückgewiesen habe, komme im vorliegenden Falle wegen seiner Scheidung nicht in Betracht.

    Obgleich der Kläger im Gegensatz zu einem weiteren - durch Zurückweisung der Revision entschiedenen - Fall vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 39/95 = SGb 1997, 418) nicht mehr mit der Mutter des Kindes und diesem selbst zusammenlebt, war durch Senkung der Unterhaltszahlung in Höhe des Kg auch hier ein vollständiger wirtschaftlicher Ausgleich möglich.

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