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   RG, 06.06.1903 - Rep. V. 147/03   

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https://dejure.org/1903,284
RG, 06.06.1903 - Rep. V. 147/03 (https://dejure.org/1903,284)
RG, Entscheidung vom 06.06.1903 - Rep. V. 147/03 (https://dejure.org/1903,284)
RG, Entscheidung vom 06. Juni 1903 - Rep. V. 147/03 (https://dejure.org/1903,284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Vereinbarung, daß ein Grundstück nur an Käufer deutscher Nationalität veräußert werden dürfe, rechtlich zulässig? 2. Verstößt sie schlechtweg dann gegen § 1136 B.G.B., wenn in demselben Vertrage dem Veräußerer für rückständiges Kaufgeld eine Hypothek bestellt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsmäßige Beschränkung der Veräußerungsbefugnis.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 55, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.04.1966 - VIII ZR 279/63

    Verfügungsverbot eines Grundstückseigentümers - Vertragliche Verpflichtung des

    Die erwähnte Bestimmung greift indes nur dann ein, wenn das Verfügungsverbot des Grundstückseigentümers gerade mit Rücksicht auf die Stellung des Vertragsgegners als dinglicher Gläubiger, also zur Stärkung des dinglichen Rechts vereinbart worden ist (RGZ 55, 78, 80; RG JW 1929, 1977; BGB RGRK a.a.O.; Staudinger a.a.O.; Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearbeitung § 138 III. Abweichend unter Hinweis auf den Zweck der Vorschrift, übergroße Macht des Gläubigers zu verhindern, Erman/Westermann BGB 3. Aufl. § 1136 Anm. 1).
  • BGH, 14.03.1951 - II ZR 1/50

    Rechtsmittel

    Dabei kann es allerdings dahingestellt bleiben, ob mit einer vielfach vertretenen Ansicht im Schrifttum (Palandt BGB, 8. Aufl. § 339 Anm. 3; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 13. Aufl. S. 152) in diesem Fall ein Verschulden für die Verwirkung der Vertragsstrafe erforderlich ist, oder ob mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 55, 78; 95, 103; 147, 228; Seuff Arch 87, 184) die Verwirkung bei einem Unterlassungsgebot auch ohne ein Verschulden eintritt.
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