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   BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91   

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BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91 (https://dejure.org/1992,9109)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91 (https://dejure.org/1992,9109)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 11/91 (https://dejure.org/1992,9109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld - Anspruchsvoraussetzungen eines Ausländers auf Erziehungsgeld - Aufenthaltserlaubnis im Sinne der Arbeitserlaubnisverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91
    Sie sind vielmehr ebenso wie die Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitserlaubnisverfahren, an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebunden, die insoweit Tatbestandswirkung entfaltet (vgl BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1).

    Sofern der Betroffene die für die Erziehungsgeldbehörde maßgebende Entscheidung der Ausländerbehörde für rechtswidrig hält, steht ihm die Möglichkeit offen, deren Überprüfung in dem dafür zuständigen Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung ) zu veranlassen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179) und dort ggf auch einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80, 123 VwGO) zu suchen.

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91
    Sie sind vielmehr ebenso wie die Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitserlaubnisverfahren, an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebunden, die insoweit Tatbestandswirkung entfaltet (vgl BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1).

    Sofern der Betroffene die für die Erziehungsgeldbehörde maßgebende Entscheidung der Ausländerbehörde für rechtswidrig hält, steht ihm die Möglichkeit offen, deren Überprüfung in dem dafür zuständigen Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung ) zu veranlassen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179) und dort ggf auch einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80, 123 VwGO) zu suchen.

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91
    Dies ist auch im Gesetzgebungsverfahren bereits erkannt worden (BT-Drucks 11/4776, aaO) und folgt schon aus der Tatsache, daß das Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung in den Fällen als Anknüpfungspunkt ausscheidet, in denen der Ausländer auch für einen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet keiner Aufenthaltsgenehmigung bedarf (vgl hierzu Urteil des Senats vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 23/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90

    Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91
    Die nach § 21 Abs. 3 AuslG erteilte vorläufige Aufenthaltserlaubnis war von daher nur "zu einem bestimmten, ihrer Natur nach vorübergehenden Zweck erteilt" (so auch bereits: BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Die Bescheinigung über die vorläufige Erlaubnis des Aufenthalts nach diesen Vorschriften ist (bzw war) keine Aufenthaltsberechtigung, -erlaubnis oder -befugnis iS von § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG (so bereits: BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 3 und Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1992, 14b/4 REg 11/91).
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Auch dies hat der Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 11/91 - USK 9266; ferner Beschluß vom 25. Januar 1995 - 14 BEg 4/94 - zu nicht unmittelbar aufeinander folgenden Aufenthaltsbefugnissen und -erlaubnissen).
  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 4/94

    Anspruch einer japanischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Erziehungsgeld -

    § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG aF erfaßt zwar alle Ausländer, die sich im Inland aufhalten, auch Asylberechtigte, die einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben (BSGE 70, 197, 202 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7, Urteil vom 24. März 1992, 14b/4 REg 11/91).
  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 6/94

    Anspruch auf Erziehungsgeld einer Ehefrau eines Entwicklungshelfers - Befreiung

    § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG aF erfaßt zwar alle Ausländer, die sich im Inland aufhalten, auch Asylberechtigte, die einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben (BSGE 70, 197, 202 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7, Urteil vom 24. März 1992, 14b/4 REg 11/91).
  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 5/94

    Anspruch auf Erziehungsgeld einer Ehefrau eines Entwicklungshelfers - Befreiung

    § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG aF erfaßt zwar alle Ausländer, die sich im Inland aufhalten, auch Asylberechtigte, die einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben (BSGE 70, 197, 202 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7, Urteil vom 24. März 1992, 14b/4 REg 11/91).
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Die Neuregelung durch das BErzGGÄndG verstößt auch nicht, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, gegen Verfassungsrecht oder internationale Abkommen (vgl Urteile vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 11/91 - und 14b/4 REg 23/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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