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   VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02   

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https://dejure.org/2003,23530
VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02 (https://dejure.org/2003,23530)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.08.2003 - 15 A 311/02 (https://dejure.org/2003,23530)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. August 2003 - 15 A 311/02 (https://dejure.org/2003,23530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personenbedingte Kündigung; Schwerbehinderung; Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung; Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten; Zustimmung des Integrationsamtes

  • Judicialis

    SGB IX § 85

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem solchen Fall an die im Rahmen der interessen-abwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze für den Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen, um auch den im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck kommenden Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können (BVerwG, Beschuss vom 16.06.1990, BVerwG 5 B 127.89; Urteil vom 19.10.1995, BVerwG 5 C 24.93).
  • BVerwG, 16.06.1990 - 5 B 127.89

    Zumutbare Zurückstellung der Kündigung eines Schwerbehinderten bis zum Abschluß

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem solchen Fall an die im Rahmen der interessen-abwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze für den Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen, um auch den im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck kommenden Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können (BVerwG, Beschuss vom 16.06.1990, BVerwG 5 B 127.89; Urteil vom 19.10.1995, BVerwG 5 C 24.93).
  • BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 15/92

    Zuordnung von nicht betriebsratsfähigen "Repräsentanzen" eines

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    Die Besonderheit eines Betriebsteils besteht gerade darin, dass er räumlich und organisatorisch abgrenzbar und relativ verselbständigt ist, dabei aber auf den Zweck des Hauptbetriebes ausgerichtet ist (BAG, Beschluss vom 09.12.1992, 7 ABR 15/92).
  • BAG, 14.05.1997 - 7 ABR 52/96

    Betriebsratswahl: Anfechtung - Betriebsbegriff - Betriebsteil

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    Auf diese Leitungsstruktur kommt es entscheidend an, denn ob mehrere räumlich getrennte arbeitstechnische Organisationseinheiten jeweils für sich und in ihrer Gesamtheit betriebsverfassungsrechtlich als Betrieb anzusehen sind, entscheidet sich nach der Beschaffenheit der Leitungsstruktur (BAG, Beschluss vom 14.05.1997, 7 ABR 52/96).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    Danach ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlass einer Langzeiterkrankung erst dann sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - 1. Stufe - , eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - 2. Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billiger Weise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - 3. Stufe - (BAG Urteil vom 21.02.1992, 2 AZR 399/91).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    In den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar 1985 (2 AZR 72/84), vom 10. Dezember 1987 (2 AZR 515/87 und 28.02.1990 (2 AZR 401/89) wird ausgeführt, die krankheitsbedingte dauernde Unfähigkeit, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, berechtige den Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 14.94

    Zuständiges Arbeitsamt im Verfahren nach dem SchwbG über den

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    Vom Ausgangspunkt zutreffend verweist der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach die Hauptfürsorgestelle bzw. jetzt das Integrationsamt in Fällen, in denen für den Sitz des Betriebes und den Wohnort des Schwerbehinderten verschiedene Arbeitsämter zuständig seien, von beiden Arbeitsämtern eine Stellungnahme einzuholen sei (vgl. hierzu BVerwGE 99, 262 ff.).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    Bei der Entscheidung, ob die Zustimmung erteilt oder versagt werden soll, können vielmehr nur Erwägungen eine Rolle spielen, die sich speziell aus der Schwerbehindertenfürsorge herleiten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 02.07.1992, 5 C 51.90; DVBl 1992, S. 1490 ff.).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 5 C 23.99

    Arbeitsamt, Einholung der Stellungnahme des - im Rahmen des

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Zuständigkeit zweier Arbeitsämter (für den Wohnsitz des Beschäftigten und den Betriebssitz des Arbeitgebers) beide Arbeitsämter anzuhören seien (BVerwG, Urteil vom 11.1.1999, 5 C 23.99).
  • BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90

    Arbeitgeberpflichten bei Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
    Es ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass sich aus der gebotenen Schwerbehindertenfürsorge keine Pflicht des Arbeitgebers herleiten lässt, einen neuen Arbeitsplatz für den Schwerbehinderten zu schaffen; erwartet werden kann vielmehr nur, dass im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze ein geeigneter Arbeitsplatz zugewiesen wird, wobei das Bemühen um einen anderen geeigneten Arbeitsplatz von fürsorgerischem Denken und Fühlen getragen sein muss (BVerwG, Beschluss vom 11. September 1990, 5 B 63/90).
  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der

  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1990 - 13 A 1605/89

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Fehlzeitenprognose

  • VG Arnsberg, 02.04.2019 - 11 K 654/18
    vgl. Jäger-Kuhlmann: Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren behinderten Arbeitnehmers, in: Behindertenrecht (br) 2019, S. 1 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 06.08.2003 - 15 A 311/02 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 29.01.2002 - Au 3 K 01.1305, juris.
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