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ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2013 - 15 BV 112/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2013 - 15 BV 112/13
- LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
Arbeitszeit; Regelungsabrede; Schichtarbeit; Unterlassung
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni 2013 - 15 BV 112/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass von den Unterlassungsverpflichtungen zu 1) und 2) arbeitskampfbedingte Arbeitszeitanordnungen und solche gegenüber leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgenommen sind.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den Anträgen durch Beschluss vom 26. Juni 2013 - 15 BV 112/13- stattgegeben.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni 2013 - 15 BV 112/13 - abzuändern und die Anträge des Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.