Rechtsprechung
ArbG Köln, 30.10.2003 - 15 Ca 1442/03 |
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 30.10.2003 - 15 Ca 1442/03
- LAG Köln, 14.06.2004 - 2 Sa 259/04
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 14.06.2004 - 2 Sa 259/04
Witwenrente, betriebliche Altersversorgung, Späteheklausel, Missbauch, Auslegung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2003 - 15 Ca 1442/03 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des am 30.10.2003 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Köln, AZ.: - 15 Ca 1442/03 - festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, ab Eintritt des Versicherungsfalles an die Klägerin eine Witwenpension zu zahlen in Höhe von 50 % der Alterspension nach Ziffer 3 a) der Pensionsordnung (gültig für die bis zum 30.06.1980 in die Horten AG eingetretenen Betriebsangehörigen) bezogen auf ihren verstorbenen Ehegatten und weiter verpflichtet ist, rückständige Zahlungen mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu verzinsen;.
unter Abänderung des am 30.10.2003 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 15 Ca 1442/03 - die Beklagte zu verurteilen, an sie eine monatlich vorauszahlbare Betriebsrente in Höhe von 78, 74 EUR ab Januar 2002 nebst jeweils 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gemäß § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes auf die jeweils monatlich fällig werdende Rente zu zahlen;.