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   ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07   

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ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07 (https://dejure.org/2008,26900)
ArbG Köln, Entscheidung vom 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07 (https://dejure.org/2008,26900)
ArbG Köln, Entscheidung vom 21. April 2008 - 15 Ca 3559/07 (https://dejure.org/2008,26900)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07
    Der Risikozuschlag beträgt für alle Unternehmen einheitlich 2 % (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 -).

    Die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse bieten den geeigneten Einstieg für die Feststellung sowohl der erzielten Betriebsergebnisse als auch des jeweils vorhandenen Eigenkapitals (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02-).

    Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines anderen konzernrechtlich verbundenen Unternehmens kann es nur dann ankommen, wenn ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, auf den sich der Kläger hier nicht konkret berufen hat, oder die konzernrechtlichen Verflechtungen einen sog. Berechnungsdurchgriff rechtfertigen (hierzu und zum folgenden: BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02; BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05).

    Auf letztere kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber an (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 172/02).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07
    In entsprechender Anwendung des § 315 BGB haben die Gerichte zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG, Urteil vom 23.04.1985, AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG unter II 1 a) der Gründe; Urteil vom 13.12.2005, NZA 2007, 39, 40 unter II 1. der Gründe m.w.N.).

    Die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag ist insoweit zu berücksichtigen, als sie die Prognose bestätigen oder entkräften kann, wobei spätere, unerwartete Veränderungen für die Anpassungspflicht keine Rolle spielen (BAG, Urteil vom 13.12.2005, NZA 2007, 39, 41 unter III 1. der Gründe).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07
    Bei der Bestimmung der angemessenen Eigenkapitalverzinsung ist auf die langfristig erzielbaren Verzinsungen abzustellen und damit auf einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren (BAG 3 AZR 56/95 unter Bezugnahme auf Ludewig/Kube), mithin auf die Zahlen der Beklagten.
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07
    Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines anderen konzernrechtlich verbundenen Unternehmens kann es nur dann ankommen, wenn ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, auf den sich der Kläger hier nicht konkret berufen hat, oder die konzernrechtlichen Verflechtungen einen sog. Berechnungsdurchgriff rechtfertigen (hierzu und zum folgenden: BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02; BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07
    Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens seien außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eintrete (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB; BAG 3 AZR 287/00).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07
    In entsprechender Anwendung des § 315 BGB haben die Gerichte zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG, Urteil vom 23.04.1985, AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG unter II 1 a) der Gründe; Urteil vom 13.12.2005, NZA 2007, 39, 40 unter II 1. der Gründe m.w.N.).
  • LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08

    Anpassung betrieblicher Altersversorgung; Rentnergesellschaft

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Köln, verkündet am 21.04.2008 - erstinstanzliches Aktenzeichen 15 Ca 3559/07 - abzuändern und.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2008 (15 Ca 3559/07) zurückzuweisen.

  • ArbG Köln, 27.07.2011 - 9 Ca 8613/10
    ee) Die Frage, ob im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG zur Berechnung der Eigenkapitalrendite zwingend eine Vorsteuerbetrachtung geboten ist (vgl. hierzu ArbG Köln v. 21.4.2008 - 15 Ca 3559/07), kann nach alledem ebenso dahinstehen wie die Frage, ob die Referenzgröße der öffentlichen Umlaufrendite anhand der langfristig zu erzielenden Renditen zu bestimmen ist.
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